Bückeburg. Im Landkreis Schaumburg bangte eine Mutter um das Sorgerecht für ihre Zwillinge. Hat sie deshalb versucht, sie umzubringen? Nun läuft der Prozess.

Es ist ein Vorwurf, den man kaum begreifen kann: Eine Mutter soll Ende April im Landkreis Schaumburg versucht haben, ihre Zwillinge und sich im Auto zu verbrennen. Die Mädchen, damals sieben, heute acht Jahre alt, fliehen aus dem Auto, tragen nur leichte Rauchvergiftungen davon. Ihre Mutter kommt mit Verbrennungen am Oberkörper und am rechten Unterarm ins Krankenhaus. Seit Montag steht die dunkelhaarige 55-Jährige mit Brille in Bückeburg wegen versuchten Mordes vor Gericht.

Zu den Vorwürfen sagte die Frau aus Herford in Nordrhein-Westfalen zunächst nichts, auch Fotos vom Tatort sah sie sich wortlos an. Mit ihrem Anwalt sei vereinbart worden, dass sie sich erst im Beisein des Sachverständigen am 8. November äußern werde, sagte der Vorsitzende Richter Peter Rohde zum Prozessauftakt am Landgericht. Ihr sei zugesichert worden, dass dies für sie keine Rechtsnachteile bedeuten werde.

Landgericht Bückeburg versucht nun zu klären: Was ist im April passiert?

Was war damals passiert? Die Frau mit der deutschen und US-amerikanischen Staatsbürgerschaft soll laut Anklage am 27. April mit den Zwillingen in ein Waldgebiet bei Beckedorf gefahren sein. Dann soll sie Grillanzünder und Holzwolle aus dem Kofferraum geholt und den Wagen in Brand gesteckt haben, um die Kinder und sich selbst zu töten – aus Angst, das Sorgerecht für die beiden zu verlieren. Die Mädchen stiegen aus und kamen auch nicht zum Auto zurück, als ihre Mutter sie mit der Begründung ins Auto zurückholen wollte, ein Kuscheltier aus den Flammen retten zu wollen. Ein Zeuge rief schließlich die Rettungskräfte.

Eine Polizeibeamtin sagte vor Gericht aus, die Angeklagte sei am Tatort abwesend und apathisch gewesen. Eines der Mädchen habe „bitterlich geweint“, das andere habe erzählt, ihre Mama habe die beiden zur Schule bringen wollen. Im Wald allerdings habe sich die Mutter am Kofferraum zu schaffen gemacht und das Klicken eines Feuerzeuges sei zu hören gewesen – dann habe es gebrannt. Die Mädchen seien geistesgegenwärtig ausgestiegen. Die Mutter habe versucht, das Kind wieder zum Auto zu ziehen, das Mädchen habe sich aber losgerissen. Erst nach dieser Schilderung sei sie überhaupt von einer Straftat ausgegangen, erklärte die Beamtin. Bis dahin galt der Einsatz einem brennenden Auto auf einem Waldweg.

Verteidiger: Aussagen der Mädchen dürfen nicht verwendet werden

Der Verteidiger der 55-Jährigen allerdings machte klar, dass aus seiner Sicht alles, was die Mädchen der Polizei erzählt haben, nicht verwendet werden dürfe – und stellte einen entsprechenden Antrag. Der Grund: Sie seien nicht darüber belehrt worden, nicht aussagen zu müssen, auch sei das Anwesenheitsrecht der Eltern missachtet worden. Die Polizistin allerdings sagte, die Mutter habe das Gespräch mit ihrer Tochter hören können.

Der Kollege der 28 Jahre alten Beamtin sagte dem Gericht, er habe telefonisch mit dem Vater der Mädchen gesprochen – dieser habe einen Sorgerechtsstreit erwähnt. Auch sagte er demnach, dass seine Ex-Frau um Silvester mit den Kindern in die USA habe gehen wollen. Sie habe außerdem damit gedroht, sich und die Kinder zu töten, wenn sie das Sorgerecht verliere.

Für den Prozess sind bis Dezember sieben Fortsetzungstermine geplant, insgesamt 17 Zeugen und zwei Sachverständige sollen gehört werden.