Fall um Andrea K.

Schöningerin in Weser versenkt: BGH-Verhandlung abgesetzt

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Der Prozess um den Tod von Andrea K. aus Schöningen fand vor dem Landgericht Verden statt. Die Frau wurde im April 2020 nackt an einer Waschbetonplatte festgebunden in der Weser versenkt. Zwei Männer und eine Frau wurden verurteilt – jedoch nicht für einen Tötungsdelikt. (Archivbild)

Der Prozess um den Tod von Andrea K. aus Schöningen fand vor dem Landgericht Verden statt. Die Frau wurde im April 2020 nackt an einer Waschbetonplatte festgebunden in der Weser versenkt. Zwei Männer und eine Frau wurden verurteilt – jedoch nicht für einen Tötungsdelikt. (Archivbild)

Foto: Sina Schuldt / dpa

Leipzig.  Nach dem Fund der Leiche von Andrea K. im Kreis Nienburg 2020 folgte 2021 das Urteil. Die Verhandlung über Revision wurde kurzfristig abgesetzt.

Im Frühjahr 2020 wird in einem Schleusenkanal im Landkreis Nienburg der unbekleidete Leichnam einer 19-jährigen Frau gefunden. Es ist Andrea K. aus Schöningen im Landkreis Helmstedt. Ihre Leiche ist an eine Waschbetonplatte gebunden.

Vor dem Landgericht Verden müssen sich später zwei Männer und eine Frau deswegen verantworten. Die Anklage lautet ursprünglich auf Mord, das Gericht kann jedoch nicht klären, wie das Opfer starb. Im Oktober 2021 werden alle drei Personen verurteilt – aber nicht wegen eines Tötungsdelikts.

Fall Andrea K. – Revisionen wegen Strafmaß

An diesem Mittwoch sollte der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig über die Revisionen verhandeln. Doch der Termin wurde kurzfristig abgesetzt. Die Revisionsanträge hatten nach dem komplizierten Indizienprozess die Staatsanwaltschaft, die Angeklagten und die Nebenklage eingereicht – die einen, weil ihnen das Strafmaß zu niedrig, die anderen, weil es ihnen zu hoch war. Ein Angeklagter war unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung durch Unterlassen zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden, die Angeklagte erhielt zwei Jahre und neun Monate.

Die mit Abstand längste Haftstrafe hatte ein damals 41-jähriger Angeklagter erhalten: acht Jahre, unter anderem wegen schwerer Zwangsprostitution, Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung durch Unterlassen. Der Vorsitzende Richter am Landgericht sprach damals bei der Urteilsverkündung davon, dass der Mann die junge Frau „gekauft“ hatte und versuchte, sie als Prostituierte zu vermarkten – gemeinsam mit seinem damals besten Freund und seiner früheren Partnerin. Obwohl die 19-Jährige aufgrund einer paranoiden Schizophrenie unfähig gewesen sei, selbst über ihre Sexualität zu bestimmen, habe das Trio sie Freiern angeboten.

Dem Landgericht Verden zufolge steht fest, dass die 19-Jährige im April 2020 aus ungeklärten Gründen in der Garage auf dem Grundstück des Mannes starb. Anschließend wurde ihr Leichnam über ein Brückengeländer in die Weser geworfen. Erst drei Wochen später wurde er in einem von der Weser abgehenden Kanal gefunden. Unter anderem weil der Körper lange im Wasser lag, konnte die Todesursache nicht eindeutig bestimmt werden.

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