Hannover. Ende Mai wurden die Leichen eines 59-Jährigen und einer 53-Jährigen in Neustadt am Rübenberge gefunden. Der (Stief-)Sohn steht nun vor Gericht.

Aus angestauter Wut und Enttäuschung über unerfüllte Besitzansprüche soll ein 28-Jähriger seine Mutter und deren neuen Ehemann getötet haben. Seit Mittwoch muss sich der junge Mann aus Neustadt am Rübenberge vor dem Landgericht Hannover verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm heimtückischen Mord aus niedrigen Beweggründen vor. Beim Prozessauftakt schwieg der Angeklagte zunächst zu den Vorwürfen. Sein Verteidiger kündigte jedoch eine Erklärung für einen der kommenden Verhandlungstage an.

Die getöteten Eheleute waren Ende Mai 2022 in ihrem abgelegenen Haus am Rande des Dorfes Hagen nordwestlich von Hannover entdeckt worden. Angehörige hatten die Polizei alarmiert, nachdem sie tagelang nichts von den beiden gehört hatten.

Laut Anklage soll der Sohn am 20. Mai durch ein Badezimmerfenster in das Haus eingestiegen sein, als das Paar beim Einkaufen war. Bei der Heimkehr des Paares soll er zunächst den Stiefvater überraschend angegriffen haben. Der 59-Jährige erlitt laut Anklage weit über 70 Stich- und Schnittverletzungen. Bei der getöteten 53 Jahre alten Mutter wurden 111 Verletzungen gezählt, insbesondere im Bereich von Brust und Gesicht.

Zuspitzende Lebenssituation beim Angeklagten – Streit mit dem Stiefvater

In Handschellen betrat der schlaksige Angeklagte am Mittwoch den Gerichtssaal, die dunklen Haare kurzrasiert, bekleidet mit einer grünen Sweatshirt-Jacke und schwarzer Jogginghose. Während die Staatsanwältin die Anklageschrift vortrug, wirkte der 28-Jährige ruhig – trotz erschütternder Details. Er schüttelte lediglich mehrfach heftig den Kopf.

Der Anklage zufolge befand sich der mutmaßliche Doppelmörder im Mai in einer „immer weiter zuspitzenden Lebenssituation“. Er habe seit Monaten kein Bargeld mehr besessen, habe seinen Job verloren und keine Sozialleistungen beantragt, weil er die Corona-Maßnahmen nicht akzeptieren wollte, sagte die Staatsanwältin. Es habe auch Mietrückstände gegeben, es drohte Obdachlosigkeit.

Ohne juristische Grundlage sei er davon ausgegangen, dass seine Mutter und deren neuer Ehemann ihn in ihrem Haus aufnehmen müssten, erläuterte die Vertreterin der Anklage. Weil er zuvor immer wieder ohne Vorankündigung und ohne Klingeln sich im Haus der Eheleute aufgehalten habe, habe das Paar ihm schließlich seinen Schlüssel abgenommen.

Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft sah der Sohn den Ursprung für den Streit in seinem Stiefvater. Weil sich seine Mutter auf die Seite des neuen Ehemannes schlug, hätten sich „Wut und Enttäuschung über unerfüllte Besitzansprüche“ in dem Angeklagten angestaut. Im Fall des Stiefvaters geht die Anklagebehörde auch von Heimtücke aus, weil der Mann nicht mit dem Angriff rechnen konnte. Die 53-Jährige und der 59-Jährige starben durch Verbluten. Der Sohn soll nach dem Verbrechen seine eigene Wunde am rechten Daumen versorgt und beide Haustüren abgeschlossen haben, um die Tat zu verdecken.

Zwei Geschwister und zwei erwachsene Kinder des getöteten Ehemannes treten im Prozess als Nebenkläger auf. Bei ihnen stehe die Frage nach dem Warum im Fokus, sagte der Rechtsanwalt der Nebenklage. Es handele sich um einen Tatvorwurf von „schrecklicher Brutalität“, um einen „massiven Gewaltausbruch“.

Mutmaßlicher Mörder wurde im Juni am Gifhorner Bahnhof gefasst

Nach der Entdeckung der Leichen geriet der Sohn der Getöteten schnell ins Visier der Ermittler. Tagelang wurde mit Hochdruck nach dem jungen Mann gefahndet. Schließlich wurde er am 9. Juni am Bahnhof Gifhorn gefasst, rund 100 Kilometer entfernt vom Tatort. Knapp eine Woche zuvor hatten Polizei und Staatsanwaltschaft einen Fahndungsaufruf mit Fotos des 28-Jährigen veröffentlicht und davor gewarnt, den möglicherweise bewaffneten Gesuchten anzusprechen.

Für den Prozess sind zehn Verhandlungstage angesetzt. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin sind insgesamt 17 Zeugen und 4 Sachverständige geladen. Darunter ist ein Psychiater, der ein Gutachten zur Schuldfähigkeit des Angeklagten verfassen wird. Das Urteil könnte nach derzeitiger Planung erst am 23. Februar 2023 verkündet werden.

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