Hannover. Wer am Samstag in Zügen auf bestimmten Strecken in Niedersachsen, etwa zum Derby, unterwegs ist, darf keine Glasflaschen und Pyro mitnehmen.

Anlässlich des Derbys Hannover gegen Braunschweig am Samstagmittag setzt die Westfalenbahn in Kooperation mit Eintracht Braunschweig einen Sonderzug ein, der Platz für 1.200 Eintracht-Fans bietet. Die Hinfahrt ist laut Eintracht Braunschweig für 10.32 Uhr vom Hauptbahnhof Braunschweig auf Gleis 8 geplant.

Mit der Ankunft in Hannover-Linden/Fischerhof wird um 11.14 Uhr gerechnet. Die Rückfahrt soll ab 15.43 Uhr vom Bahnhof Hannover-Linden/Fischerhof auf Gleis 3 erfolgen. Ankunft am Hauptbahnhof ist um 16.25 Uhr. Für den Entlastungszug benötigen die Fahrgäste ein Nahverkehrsticket der Deutschen Bahn.

Keine Glasflaschen, Getränkedosen und Pyro zu bestimmten Zeiten in Regionalzügen

Außerdem trifft die Polizei eine Vielzahl von Vorkehrungen, um einen friedlichen und reibungslosen Ablauf rund um die Spielpaarung zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang hat die Bundespolizeidirektion Hannover ein temporäres Verbot von Glasflaschen, Getränkedosen, pyrotechnischen Gegenständen, Schutzbewaffnung und Vermummungsgegenständen in Zügen und auf Bahnhöfen auf festgelegten Bahnstrecken und in Bahnhöfen erlassen. Der Gültigkeitszeitraum dieser Allgemeinverfügung umfasst den Samstag in den Zeiträumen 8 bis 13 Uhr und 15 bis 20 Uhr, teilt die Bundespolizei mit.

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Der Geltungsbereich umfasst alle an- und abgehenden Reisezugverbindungen (ausgenommen sind IC-, ICE - Zugverbindungen) auf den nachfolgend genannten DB-Streckenverbindungen in beiden Fahrtrichtungen: Braunschweig Hbf. – Hannover Hbf. sowie die Güterumgehung nach Hannover Linden/Fischerhof. Braunschweig-Hildesheim-Hannover, Hildesheim-Lehrte, Wolfsburg-Lehrte und Celle-Hannover.

Darüber hinaus umfasst der Geltungsbereich dieser Verfügung die Fahrstrecken der eingesetzten zusätzlichen Züge während der An- und Abreise sowie alle Hauptbahnhöfe/Bahnhöfe, Unterwegsbahnhöfe und Haltepunkte an den Streckenführungen.

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Allgemeinverfügung gilt am Samstag bis 20 Uhr

Die Allgemeinverfügung gilt für alle Personen, die die Zugverbindungen zur An- und Abreise auf den angegebenen Strecken im angegebenen Zeitraum nutzen und für Personen, die sich in den genannten Hauptbahnhöfen/Bahnhöfen einschließlich der Unterwegsbahnhöfe und Haltepunkte aufhalten.

Die Erfahrung bei brisanten Fußballspielen hat gezeigt, dass insbesondere Glasbehälter von gewaltbereiten und zum Teil alkoholisierten Fußballfans als Wurfgeschosse gegen Reisende, friedliche Fans und Polizeibeamte eingesetzt werden. Nicht zuletzt bilden zerbrochene Glasbehälter und Flaschen ein deutlich erhöhtes Verletzungsrisiko für Reisende und Besucher des Spiels. Die Gefahr, die von pyrotechnischen Gegenständen ausgeht, ist mittlerweile hinlänglich bekannt.

Nicht selten tragen betroffene Personen schwere Verletzung davon. Die Einhaltung des Verbotes wird durch die Bundespolizei überwacht. Bei Zuwiderhandlung oder Weigerung kommen ein Platzverweis für die betreffende Zugverbindung sowie die Anregung eines Beförderungsausschlusses durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen aufgrund der Gefährdung Mitreisender in Betracht.