Hildesheim. Der „Schütze von Uetze“ muss für sieben Jahre ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision als unbegründet – die Details zum Fall hier.

Ein 43-Jähriger muss endgültig für sieben Jahre ins Gefängnis, nachdem er seiner Schwägerin in Uetze bei Hannover aus kurzer Distanz ins Gesicht geschossen hatte. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil des Landgerichts Hildesheim, das den Mann im Juni 2021 wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt hatte, wie das Landgericht am Mittwoch mitteilte. Zudem wurde seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Der Bundesgerichtshof verwarf seine Revision mit Beschluss vom 9. März als unbegründet. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Der Mann hatte nach Überzeugung des Gerichts im Dezember 2020 seiner Schwägerin ins Gesicht geschossen, als sie seiner von ihm getrennt lebenden Ehefrau zur Hilfe geeilt war. Das Projektil trat an der rechten Wange der Frau ein und an ihrem rechten Ohr wieder aus. Hinsichtlich des Vorwurfs der versuchten Tötung der Ehefrau wurde der Mann freigesprochen, weil er zu dieser Tat noch nicht nachweisbar angesetzt hatte. Hören Sie die Details hier: „Tatort Niedersachsen“- Der Schütze von Uetze

43-Jähriger wollte „Ehre“ wiederherstellen

Der 43-Jährige wollte nach den Feststellungen der Kammer seine Frau töten, um seine „Ehre“ wiederherzustellen – nachdem sie ihn verlassen und ein seinen Vorstellungen entsprechendes Umgangsrecht mit dem gemeinsamen Kind verweigert hatte. Als ihre Schwester aus dem Nachbarhaus kam und ihn zu beruhigen versuchte, wählte er demnach spontan seine Schwägerin als Opfer zur Wiederherstellung der „verletzten Ehre“ aus. Weitere Schussversuche scheiterten an einer Funktionsstörung der Waffe.

Seine persönliche Reputation stellte er laut Gericht über das Leben der Frau und das Wohl seines Kindes. Die Richter schlossen eine verminderte Schuldfähigkeit wegen seines Alkohol- und Kokainkonsums am Tattag nicht aus. Die Hildesheimer Kammer berücksichtigte bei der Strafzumessung, dass der 43-Jährige teilweise gestanden hatte, wegen Gewaltdelikten vorbestraft war und das Opfer mit „erheblichen Tatfolgen“ leben muss. Die Staatsanwaltschaft hatte eine neunjährige Gefängnisstrafe gefordert.