Braunschweig. Die Behörde hat in den letzten Monaten vermehrt Pakete mit Import-Wildfleisch von geschützten Tierarten entdeckt. „Das ist Ausrottung per Mausklick.“

In den letzten Monaten ist der Zoll in unserer Region das verstärkt auf Pakete mit sogenanntem Bushmeat gestoßen. Dies teilte das Hauptzollamt Braunschweig am Mittwoch anlässlich des weltweiten Tags des Artenschutzes am 3. März mit. Bei „Bushmeat“ handelt es sich um Wildfleisch von in der Regel geschützten Tieren, die im Regenwald oder in den Savannen Afrikas, Asiens und Südamerikas gejagt werden – etwa Affen und Fledermäusen.

Wilderei und die Ausrottung von Pflanzen und Tieren geschieht heute nicht mehr nur unmittelbar mit Pestiziden und Gewehren, sondern mittelbar auch per Mausklick“, erklärt Pressesprecher Andreas Löhde vom Hauptzollamt Braunschweig im Gespräch mit unserer Zeitung. Da es heute möglich sei, die illegale Ware relativ einfach im Internet zu bestellen, sei es wichtig, dass der Zoll Postsendungen aus fernen Ländern kontrolliere. Aus hygienischen Gründen würden die traurigen Funde umgehend vernichtet, so Löhde.

„Zoll leistet Beitrag zum Artenschutz“

„In den letzten Monaten stoßen wir verstärkt auf Pakete mit sogenanntem Bushmeat“, so Zoll-Pressesprecher Andreas Löhde.
„In den letzten Monaten stoßen wir verstärkt auf Pakete mit sogenanntem Bushmeat“, so Zoll-Pressesprecher Andreas Löhde. © PS | Peter Sierigk

Zum Schutz der Tier- und Pflanzenarten kontrolliert der deutsche Zoll die Einhaltung der gesetzlichen Regeln im internationalen Warenverkehr. „Artengeschützte Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Waren, die verbotswidrig beziehungsweise ohne die erforderlichen Dokumente ein- oder ausgeführt werden, werden von den Zollbehörden beschlagnahmt“, heißt es in der Mitteilung. „Hierbei ist es unerheblich, ob die Waren privat oder gewerblich, im Reiseverkehr, im Postverkehr oder auf anderen Transportwegen verbracht werden.“

Über 1200 mal wurden die deutschen Zollbeamten im Jahr 2020 fündig und beschlagnahmten annähernd 120.000 Tiere und Pflanzen oder daraus hergestellte Erzeugnisse. Für das zurückliegende Jahr 2021 liegen Zollsprecher Löhde zufolge noch keine Zahlen vor.

Antilope, Stachelschwein, Primaten: Großfund im Dezember 2021

Allerdings ist ein steigender Trend zu verzeichnen. Anfang Dezember 2021 entdeckte der Zoll am Kölner Flughafen in Paketen aus Nigeria erhebliche Mengen von geschmuggeltem Wildfleisch. Neben einem Stachelschwein, vier Galagos – auch „Buschbabys“ genannten Primaten – und einer Antilope stießen die Beamten nach eigenen Angaben auch auf Fische, Krebstiere, Kuhhaut und Schnecken. „Insgesamt haben wir fast eine halbe Tonne der zum Großteil gerösteten oder geräucherten Tiere gefunden“, erklärte ein Sprecher damals.

Was ist erlaubt, was ist verboten?

Auf der Webseite „Artenschutz im Urlaub“ klären der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz Reisende darüber auf, welche geschützten Tiere und Pflanzen sowie Erzeugnisse daraus in den verschiedenen Urlaubsländern zum Kauf angeboten werden könnten: www.artenschutz-online.de

Auch über die drohenden Strafen informiert der Zoll dort. Zum einen werde bei Verstößen ein Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, heißt es dort. Zum anderen: „Sie müssen eine empfindliche Geldstrafe zahlen. Im Durchschnitt müssen Sie mit mehreren Hundert Euro Bußgeld für jedes eingeführte Exemplar rechnen.“