Hildesheim. Ein heute 23-Jähriger war angeklagt, einen Anschlag auf Muslime geplant zu haben. Im Januar kam er frei. Das Urteil ist nun rechtskräftig.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Landgerichts Hildesheim im Terror-Prozess vom 14. Januar bestätigt. Die gegen das Urteil gerichtete Revision der Generalstaatsanwaltschaft Celle wurde vom BGH als unbegründet verworfen, weil die Nachprüfung des Urteils keine Rechtsfehler ergeben habe, teilte das Landgericht am Mittwoch mit. Das Urteil (14 KLs 43 Js 2/20) ist nunmehr rechtskräftig. Der junge Mann war vom Vorwurf freigesprochen worden, einen Terror-Anschlag auf Muslime geplant zu haben.

Mit dem Urteil hatte die als Jugendkammer tätige Strafkammer des Landgerichts den heute 23 Jahre alten Angeklagten zwar wegen Beleidigung und Bedrohung in zwei Fällen schuldig gesprochen. Freigesprochen hatte sie ihn aber wegen der Vorwürfe der Volksverhetzung, der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in Tateinheit mit Terrorismusfinanzierung sowie der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten. Zur Begründung des Teilfreispruchs führte die Kammer damals aus, dass nicht sicher festzustellen gewesen sei, dass der Angeklagte zu einem Anschlag fest entschlossen gewesen sei.

Persönlichkeitsstörung beim Angeklagten

Unter Berücksichtigung der bei dem Angeklagten festgestellten Persönlichkeitsstörung in Form einer Angst- und Zwangsstörung seien zwar rechtsextreme Tendenzen sowie inakzeptable und menschenverachtende Äußerungen feststellbar gewesen, auf einen festen Entschluss zur Begehung eines Anschlags habe die Kammer hieraus aber nicht schließen können. Wegen des ergangenen Schuldspruches wegen Beleidigung und Bedrohung in zwei Fällen erging eine Weisung nach dem Jugendstrafrecht.