Lüneburg. Per Eilbeschluss ist die Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen in diesem Punkt vorläufig außer Vollzug gesetzt.

Klettergärten in Niedersachsen dürfen nach einer Gerichtsentscheidung wieder öffnen. Per Eilbeschluss ist die Corona-Verordnung des Landes in diesem Punkt vorläufig außer Vollzug gesetzt, wie das Oberverwaltungsgericht Lüneburg am Freitag mitteilte.

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Der Senat sei der Argumentation der Betreiberin eines Kletterwalds im Landkreis Lüneburg gefolgt, nach der eine Schließung keine notwendige Infektionsschutzmaßnahme mehr darstelle.

Geringe Gefahr einer Infektion im Freien

Die im Freien nur geringe Gefahr einer Infektion mit dem Coronavirus könne durch weitere Schutzmaßnahmen auf ein zu vernachlässigendes Maß reduziert werden, hieß es zur Begründung. Ähnliche Entscheidungen hatte es zuvor schon für Zoos, Tierparks und Minigolfanlagen gegeben.

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Klettersport kann laut Gericht im Freien als Individualsport ohne Kontakte ausgeübt werden. Es bestehe eine weitaus geringere Gefahr einer Infektion als in geschlossenen Räumen.