Hannover. Wer geimpft ist, muss keinen negativen Test vorlegen – das teilte die Staatskanzlei Hannover mit. Diese Regelung gelte auch für Hochinzidenzkommunen.
Wer vollständig gegen Covid-19 geimpft ist, muss zum Beispiel beim Friseurbesuch in Niedersachsen keine negative Testbescheinigung mehr vorlegen. In der Corona-Verordnung sei dies bereits seit dem 19. April geregelt, teilte die Staatskanzlei in Hannover mit.
Die Voraussetzung: Die Corona-Schutzimpfung müsse mindestens seit 15 Tagen komplett abgeschlossen sein, dies sei durch den Impfpass oder die Impfbescheinigung zu belegen. Diese Regelung gelte auch für Hochinzidenzkommunen mit einer Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen, betonte die Staatskanzlei.
Ungeimpfte benötigen negativen Corona-Test
Dort muss sonst jeder auch beim Terminshopping, das bis zu einem Wert von 150 möglich ist, ein negatives Testergebnis vorlegen. Es genügt kein häuslicher Selbsttest, sondern das Ergebnis eines Schnelltests unter Aufsicht. In den Corona-Testzentren, die es in allen Kommunen gibt, kann sich jeder mindestens einmal in der Woche kostenlos auf das Coronavirus testen lassen.
Ungeimpfte benötigen in Niedersachsen einen negativen Testnachweis ebenfalls für den Besuch in Pflegeheimen, im Kosmetikstudio oder als Betreuungsperson von zulässigem Sport für Kinder.
Rechtsexperten: Lockerung für Geimpfte notwendig
Das Robert Koch-Institut (RKI) hatte Anfang April in einem Bericht an das Bundesgesundheitsministerium erklärt, „dass Geimpfte bei der Epidemiologie der Erkrankung wahrscheinlich keine wesentliche Rolle mehr spielen“. Die Einschätzung bezieht sich auf das Übertragungsrisiko „spätestens zum Zeitpunkt ab dem 15. Tag nach Gabe der zweiten Impfdosis“.
Rechtsexperten sind sich schon länger darin einig, dass an einer schrittweisen Lockerung der Grundrechtsbeschränkungen für Geimpfte kein Weg vorbeiführt.