Karlsruhe. Im Diesel-Skandal haben Autobesitzer Schadenersatz von Volkswagen verlangt. Es gibt aber auch Betroffene, die gegen die Konzerntochter Audi klagen.

Dass VW Zehntausenden Diesel-Besitzern zu Schadenersatz verpflichtet ist, steht seit dem ersten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Abgasskandal fest - aber wie verhält es sich mit der Konzerntochter Audi? Darüber entscheiden die obersten Zivilrichter in Karlsruhe am Montag in einem Musterfall.

Und das ist das Ergebnis: Der Autobauer Audi haftet als Konzerntochter von Volkswagen nicht automatisch im Diesel-Skandal. Dass der von VW entwickelte Skandalmotor EA189 auch von Audi in einigen Modellen eingesetzt wurde, reiche allein nicht aus, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Montag. Es bräuchte konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die Verantwortlichen bei Audi zumindest von der illegalen Abgastechnik wussten oder die strategische Entscheidung zu deren Einsatz selbst mitgetragen hätten.

Staatsanwaltschaft klagt VW-Spitze im Dieselskandal an

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    Niedrige vierstellige Zahl an Verfahren

    In dem entschiedenen Musterfall sei beides nicht festgestellt worden. (Az. VI ZR 505/19) Die Richter hoben deshalb das vorinstanzliche Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg auf. Der Kläger hat nun zwar die Möglichkeit, seine Vorwürfe gegen Audi vor dem OLG noch einmal zu präzisieren. Das dürfte aber sehr schwierig sein. Gegen Audi läuft nach Unternehmensangaben eine niedrige vierstellige Zahl solcher Verfahren. Die allermeisten betroffenen Diesel-Besitzer haben aber VW als Konzernmutter auf Schadenersatz verklagt.

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