Hannover. Das niedersächsische Kultusministerium hat verbindliche Regeln für den Distanzunterricht aufgestellt.

In einem neuen Erlass hat das niedersächsische Kultusministerium verbindliche Regeln für den Distanzunterricht und die Notengebung im Schuljahr 2020/21 aufgestellt. So soll im reinen Distanzlernen (Szenario C) in den Klassen 1 bis 10 jeder Schultag mit einem digitalen Treffen, etwa einer Videokonferenz, starten. Gemeinsam könnten auf diese Weise Aufgaben geklärt, Fragen beantwortet und Lösungswege skizziert werden, teilte das Ministerium am Mittwoch mit.

Schulische Arbeitsplätze sollen angeboten werden

Kinder und Jugendliche, denen zu Hause technische Geräte beziehungsweise Lernräume fehlen, sollen schulische Arbeitsplätze angeboten bekommen. Jede Schule gewährleiste darüber hinaus im Wechselunterricht mit geteilten Klassen (Szenario B) sowie im reinen Distanzlernen von montags bis freitags zwischen 8.00 und 13.00 telefonische oder persönliche Erreichbarkeit.

Vorläufige Gesamtnote bis 17. Mai

Zur Sicherstellung der Notengebung muss dem Erlass zufolge für alle Schülerinnen und Schüler in allen Fächern bis zum 17. Mai eine vorläufige Gesamtnote ermittelt werden. Auf Wunsch werde die Möglichkeit einer freiwilligen Leistung zur Verbesserung der Gesamtnote gegeben. Es sei darauf zu achten, dass Schülerinnen und Schülern keine Nachteile aufgrund ihrer Lernbedingungen, familiären Hintergründe und häuslicher Situation entstehen, hieß es.