Hannover. Im Großen und Ganzen bleibt Niedersachsen im Lockdown. Einige kleinere Erleichterungen hält die Landesregierung aber schon jetzt für vertretbar.

Obwohl sich Bund und Länder gerade erst auf eine Verlängerung des Corona-Lockdowns verständigt haben, hebt Niedersachsen wie erwartet einige Einschränkungen auf. Von Samstag an haben Familien wieder etwas mehr Spielraum bei privaten Treffen. Und rechtzeitig zum Valentinstag dürfen auch die Blumenläden öffnen.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

- Die Kontaktregel, nach der sich ein Haushalt mit nur einer weiteren Person treffen darf, gilt grundsätzlich weiter. Allerdings wird die Altersgrenze bei der Ausnahme für Kinder angehoben. Bisher werden nur Kleinkinder bis drei Jahre nicht mitgezählt, künftig gilt das für zum Haushalt gehörende Kinder bis sechs Jahre. Den Grünen geht das noch nicht weit genug - sie forderten eine Ausnahmeregelung bis 14 Jahre.

Kontaktbeschränkung gilt nicht für beruflich bedingte Fahrgemeinschaften

- Klargestellt hat die Regierung außerdem, dass die Kontaktbeschränkung nicht für beruflich bedingte Fahrgemeinschaften gilt. Allerdings müssen die Beteiligten im Auto medizinische Masken tragen, um das Risiko einer Ansteckung mit dem Virus zu senken.

- Wer Kontakt zu Patienten oder Pflegebedürftigen hat, muss neuerdings ebenfalls eine medizinische Maske tragen - auch als Besucher. Das soll den Schutz dieser gefährdeten Gruppen erhöhen.

Corona-Lockerungen: Probefahrten wieder erlaubt

- Blumenläden und Gartencenter dürfen von Samstag an wieder öffnen. Die Vize-Leiterin des Corona-Krisenstabs, Claudia Schröder, begründete den Schritt damit, dass es sich überwiegend um verderbliche Ware und saisonale Angebote handele. Für die Floristen kommt die Lockerung damit gerade noch rechtzeitig vor dem für die Branche wichtigen Valentinstag am 14. Februar. Das Nachbarland Hamburg hatte die Öffnung kritisiert und angesichts unterschiedlicher Regelungen vor einer „Lockerungskakophonie“ gewarnt.

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- Öffnen dürfen auch Auto- und Fahrradhändler wieder - allerdings nur für Probefahrten, an denen auch immer nur ein Haushalt teilnehmen darf. Die Verkaufsstellen müssen geschlossen bleiben. Diese Lockerung gehe auf entsprechende Gerichtsentscheide zurück, erklärte Schröder.

Corona-Regeln gelten zunächst bis zum 7. März

- Vom 1. März an dürfen schließlich, wie von Bund und Ländern vereinbart, auch die Friseure wieder Haare schneiden.

Das neue Corona-Regelwerk ist bis zum 7. März befristet. Die Landesregierung hofft bis dahin auf weiter sinkende Infektionszahlen. Am Freitag lag der Sieben-Tage-Wert für Niedersachsen bei 65,4 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Für die nächsten Lockerungen wird ein Wert, der stabil unter 35 liegt, angestrebt.