Hannover. Jede Kommune könnte selbst entscheiden, ob sie in Corona-Hotspots die Bewegungsfreiheit einschränken will. Reisen wäre dann nicht mehr möglich.
Das Land Niedersachsen will es den Kommunen freistellen, die von Bund und Ländern beschlossene Einschränkung der Bewegungsfreiheit in Corona-Hotspots zu übernehmen oder nicht.
Noch ist unklar, was genau mit Wohnort gemeint ist
Das geht aus einem Entwurf für die neue Corona-Verordnung hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Darin heißt es wörtlich: „Die örtlich zuständigen Behörden können (...) den Bewegungsradius jeder Person auf 15 Kilometer um den Wohnort beschränken“, wenn der Sieben-Tage-Wert der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner über 200 steigt. Ob mit dem Wohnort die private Adresse oder die Gemeindegrenze gemeint ist, geht aus dem Entwurf nicht hervor.
Als triftige Gründe, den Radius zu verlassen, werden insbesondere Fahrten zur „medizinischen, psychosozialen oder veterinärmedizinischen Behandlung“ genannt. Reisen oder tagestouristische Ausflüge fallen hingegen explizit nicht darunter.
Gelten sollen die verschärften Corona-Regeln, zu denen auch eine Beschränkung der Kontakte auf einen Haushalt und eine weitere Person zählt, von Sonntag an. Der Entwurf der Landesverordnung befindet sich derzeit in der Abstimmung, Änderungen sind also noch möglich.
dpa/lni