Hannover. Der harte Lockdown schränkt das Leben von Mittwoch an stark ein. Das Infektionsrisiko soll sinken, etwa mit strikten Regeln zu Silvester.

Mit strengen Regeln für das öffentliche Leben und private Treffen ist Niedersachsen am Mittwoch in den neuen Lockdown gestartet. Es bleibt bei strikten Kontaktbeschränkungen, die nur an Heiligabend und dem ersten und zweiten Weihnachtstag gelockert werden.

Über den eigenen Hausstand hinaus sind dann drinnen und draußen Treffen mit vier weiteren Personen des engsten Familienkreises zulässig, Kinder bis 14 nicht eingerechnet.

Abbrennen von Feuerwerk verboten

Strenger wird es an Silvester und Neujahr, da gilt in der Öffentlichkeit ein Ansammlungsverbot. Das heißt, über die gültigen Kontaktbeschränkungen auf fünf Personen aus zwei Hausständen hinaus darf man sich selbst unter Wahrung des Abstandsgebots mit keiner weiteren Person draußen aufhalten. Außerdem verbietet das Land nicht nur den Verkauf, sondern auch das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern.

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Die von der Schließung betroffenen Geschäfte, die keine Waren der Grundversorgung anbieten, dürfen weiterhin telefonisch oder online vorbestellte Ware zur Abholung herausgeben. Dies muss an den Ladentüren geschehen, Kunden sollen die Geschäfte nicht betreten. Die Baumärkte bleiben lediglich für gewerbliche Kunden geöffnet.

Corona-Verordnung gilt bis 10. Januar

Für Weihnachtsgottesdienste und andere religiöse Versammlungen, zu denen viele Menschen erwartet werden, herrscht ein Anmeldezwang und eine Maskenpflicht auch im Sitzen, jeglicher Gesang ist verboten.

Noch etwas ausgedehnt wird das Verkaufsverbot für Alkohol, das seit Samstag bereits für Getränke zum sofortigen Konsum, insbesondere Glühwein, galt. Nun dürfen Kommunen auch den Verkauf von Alkohol etwa in Flaschen oder Büchsen an Orten und zu bestimmten Zeiten verbieten, wenn sich dort Gruppen von Menschen draußen zum gemeinsamen Trinken ansammeln. Die neue Corona-Verordnung gilt bis zum 10. Januar.