Hannover. Lockerungen gibt es in der Corona-Krise erst zu Weihnachten. Stattdessen ist eine Reihe von Vorschriften zum 1. Dezember verschärft worden.

Knapp eine Woche nach dem Bund-Länder-Beschluss zur Verlängerung des Teil-Lockdowns in der Corona-Krise treten die verschärften Regeln am Dienstag, 1. Dezember, auch in Niedersachsen Kraft. Sie sind zunächst bis zum 20. Dezember befristet, für die Zeit zwischen den Jahren sind aber schon jetzt Lockerungen geplant. Ein Überblick.

Corona-Regeln: Treffen nur noch mit fünf Menschen – Feuerwerke an Silvester teilweise verboten

Die Obergrenze für Treffen – egal, ob in der Öffentlichkeit oder zu Hause – sinkt von zehn auf fünf Teilnehmer aus höchstens zwei Hausständen. Ausgenommen aus der Zählung sind Kinder unter 14 Jahren, für Angehörige entfällt außerdem die Hausstandsregel. Vom 23. Dezember bis 1. Januar wird die Grenze aus Rücksicht auf die Feiertage wieder auf zehn Menschen angehoben.

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Um große Ansammlungen zum Jahreswechsel zu vermeiden, sind Feuerwerke an belebten Orten verboten. Welche Plätze davon betroffen sind, legen die Kommunen fest. Auch das Veranstalten von Feuerwerken für die Öffentlichkeit ist untersagt.

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Maskenpflicht im Unterricht bei hoher Inzidenz – Einschränkungen für Handel

Liegt der Sieben-Tage-Wert der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Kommune bei mehr als 200, gilt die Maskenpflicht für Schüler und Lehrer auch im Unterricht, selbst an Grundschulen. Gleichzeitig greift bei einem so umfassenden Infektionsgeschehen der Wechselunterricht, bei dem die Schüler in Lerngruppen aufgeteilt werden und abwechselnd in der Schule und zu Hause unterrichtet werden.

Für Betriebe mit einer Verkaufsfläche von höchstens 800 Quadratmetern bleibt die Vorgabe, dass auf jeden Kunden zehn Quadratmeter zur Verfügung stehen müssen. Größere Geschäfte müssen seit Dienstag jedoch noch mehr Abstand gewähren – 20 Quadratmeter pro Kunde in Bezug auf die Fläche, die die 800 Quadratmeter übersteigt.

Corona-Pandemie: Maske darf erst am Arbeitsplatz abgelegt werden – Lkw-Fahrer dürfen bewirtet werden

Zum ersten Mal in Niedersachsen wird die Maskenpflicht auch auf Arbeitsstätten ausgeweitet. Erst am Arbeitsplatz darf die Maske abgenommen werden, wenn der Abstand zu anderen Menschen dort eingehalten werden kann. Ausgenommen sind handwerkliche und andere körperlich anstrengende Jobs, die das Tragen einer Maske nicht zulassen.

Mit der neuen Verordnung dürfen Lastwagenfahrer wieder an Autobahnraststätten bewirtet werden. Damit werde die Verfügbarkeit von sanitären Einrichtungen verbessert und die Einhaltung der Pausen- und Ruhezeiten der Fahrer erleichtert, sagte Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU). Für die Versorgung der Bevölkerung sei der Lkw-Verkehr schließlich „ein unverzichtbarer Teil der Logistik“. dpa