Göttingen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, fünf Kinder teils schwer sexuell missbraucht zu haben. Der Prozess findet hinter verschlossenen Türen statt.

Der Göttinger Kindesmissbrauchs-Prozess gegen einen Bekannten der Lügde-Täter findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Bereits die Anklageschrift enthalte Umstände aus der Privat- und Intimsphäre der Opfer, die „den Schutz vor dem Einblick Außenstehender verdienen“, erklärte der Vorsitzende Richter zum Auftakt des Landgerichtsverfahrens am Donnerstag (Az.: 9 KLs 11/20).

Die Nebenklägerinnen seien heute zwischen 9 und 16 Jahren alt, hieß es. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 49 Jahre alten Angeklagten vor, fünf Mädchen teils schwer sexuell missbraucht und Aufnahmen von sexuellem Missbrauch an Kindern angefertigt zu haben. Insgesamt 28 Taten beinhalte die Anklageschrift, so ein Gerichtssprecher. Zum Tatzeitpunkt seien die Mädchen zwischen 6 und 13 Jahren alt gewesen.

Gericht will einen der Haupttäter aus dem Missbrauchskomplex Lügde als Zeugen vernehmen

„Es geht nicht nur den betroffenen Kindern sehr schlecht, sondern den gesamten Familien“, sagte der Nebenklagevertreter Steffen Hörning. Teilweise müssten die Beteiligten psychotherapeutisch stabilisiert werden, „damit sie einigermaßen schadlos durch dieses Verfahren kommen“. Der Rechtsanwalt rechnete damit, dass alle betroffenen Kinder erneut vor Gericht aussagen müssen.

Als Zeugen will die Kammer einen der Haupttäter aus dem Missbrauchskomplex Lügde vernehmen. Andreas V. hatte auf einem Campingplatz in dem Städtchen in Nordrhein-Westfalen mit einem anderen Mann jahrelang in mehreren Hundert Fällen insgesamt 32 Kinder schwer sexuell missbraucht. Der Göttinger Angeklagte und Andreas V. waren laut Gericht Bekannte.

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Bekannter des Lügde-Täters soll Taten im Kreis Northeim begangen haben

Nebenklagevertreter Hörning hält Andreas V. für einen wichtigen Zeugen. Er habe ihn im Lügde-Prozess kennengelernt. „Er hatte im Rahmen der Nachvernehmungen, um weitere Beschuldigte namhaft zu machen, überhaupt keine Veranlassung, jemanden zu Unrecht eines sexuellen Missbrauchs zu beschuldigen“, sagte Hörning. Dort habe V. auch gemeinsame Unternehmungen mit dem Göttinger Angeklagten geschildert.

Fahnder hatten den 49-jährigen Schweizer im Zuge der Ermittlungen zu den Fällen in Lügde festgenommen. Er soll seine Verbrechen in einer kleinen Ortschaft im südniedersächsischen Kreis Northeim begangen haben.