Hannover. Schmuggler haben immer wieder Drohnen benutzt, um Gefängnisinsassen mit Waffen oder Drogen zu versorgen. Niedersachsens Justiz tut nun etwas dagegen.

Die niedersächsische Justiz hat nach eigenen Angaben mit Erfolg ein Warnsystem für über Gefängnissen fliegende Drohnen getestet. „Das System kann in Echtzeit Drohnenanflüge registrieren und bei Drohnenüberflügen einer Justizvollzugsanstalt (JVA) Alarm auslösen“, teilte das Justizministerium in Hannover mit. Das mobile System werde seit Februar erprobt, die Ergebnisse seien „sehr vielversprechend“.

Immer häufiger werden Drohnen eingesetzt, um Dinge in Gefängnisse zu schmuggeln

Die kleinen Fluggeräte bedeuten für die Haftanstalten ein wachsendes Problem. „Durch Drohnen können unerlaubte Gegenstände wie zum Beispiel Waffen und Drogen bis an ein Haftraumfenster gebracht und übergeben werden“, sagte ein Ministeriumssprecher. Früher wurden solche Dinge oft von außen über die Anstaltsmauern geworfen.

In diesem Jahr sind den Angaben nach schon sechs Mal Drohnen über niedersächsischen Gefängnissen gesichtet worden. 2019 waren es fünf Fälle, im Jahr davor vier Fälle. Wenn das Warnsystem anschlägt, können die Justizvollzugsanstalten „vorgegebene Ablaufpläne zur Erhöhung der Sicherheit aktivieren“. Bei den Drohnenüberflügen 2018 bis 2020 seien aber keine verbotenen Gegenstände oder Drogen sichergestellt worden.

Drohnen erlauben den Schmugglern anonym zu bleiben

Nach den ersten erfolgreichen Tests soll das Warnsystem auch an anderen niedersächsischen Gefängnissen ausprobiert werden. Dann solle entschieden werden, ob weitere Geräte angeschafft werden. Das Ministerium machte aber aus Sicherheitsgründen keine Angaben, wo bereits getestet worden ist und wo noch getestet werden soll.

Im benachbarten Nordrhein-Westfalen sind vergangenes Jahr zehn Mal Drohnen über einer JVA gesichtet worden, allein dreimal über der JVA in Gelsenkirchen. Für Schmuggler seien die Drohnen zielgenau und anonym. „Der Drohnenpilot kann im Verborgenen handeln, während ein Mauerüberwurf in unmittelbarer Nähe der Anstalt erfolgen muss“, schrieb das Justizministerium in Düsseldorf an den dortigen Landtag. Im Unterschied zu Niedersachsen fanden die nordrhein-westfälischen Behörden die getesteten Drohnenwarnsysteme aber wenig hilfreich.