Hannover. Dabei geht es um den offiziell aufgelösten, sogenannten „Flügel“ der AfD in Niedersachsen, sagte Innenminister Boris Pistorius am Mittwoch.

Der niedersächsische Verfassungsschutz hat Teile der AfD als rechtsextrem eingestuft. Dabei gehe es um den offiziell aufgelösten, sogenannten „Flügel“ in Niedersachsen, sagte Innenminister Boris Pistorius (SPD) am Mittwoch im Innenausschuss des Landtags.

Bundesamt für Verfassungsschutz stufte Flügel im März als rechtsextremistisch ein

Nachdem das Bundesamt für Verfassungsschutz im März den „Flügel“ als rechtsextremistisch eingestuft hatte, habe Niedersachsen einen entsprechenden völkisch-nationalistischen Personenzusammenschluss, der diesem zugerechnet wird, zum Beobachtungsobjekt bestimmt.

Wie der NDR berichtete, geht der Verfassungsschutz davon aus, dass 20 Prozent der AfD-Mitglieder in Niedersachsen diesem Teil zuzurechnen sind.

Pistorius: Verstoßen fortlaufend gegen freiheitliche demokratische Grundordnung

„„Flügel“-Funktionäre und -Anhänger verstoßen fortlaufend gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“, sagte Pistorius. „Sie äußern sich im Themenbereich der Zuwanderung besonders diffamierend gegen bestimmte Personengruppen oder Menschen gewisser Nationalitäten.“ Außerdem stellten sie staatliche Akteure oder Institutionen pauschal – teils mit abenteuerlichen Argumentationen etwa aus bekannten Verschwörungstheorien – infrage.

„Der sogenannte „Flügel“ ist in rechtsextremistischen Strukturen vernetzt und hat einen zunehmenden Einfluss innerhalb der AfD. Das muss man so klar sagen“, betonte Pistorius.

Was bedeutet die Einstufung?

Die Einstufung als Beobachtungsobjekt bedeutet, dass die Bewegung mit dem kompletten Instrumentarium nachrichtendienstlicher Mittel beobachtet werden darf. Dazu zählen die Observation und das Anwerben von Informanten.

Daten zu einzelnen Personen dürfen gesammelt und gespeichert werden. Was ein Abgeordneter im Plenum oder in Ausschüssen sagt, darf allerdings nicht in die Akten einfließen, denn Abgeordnete unterliegen einem besonderen Schutz.

Niedersachsens Verfassungsschutzchef Bernhard Witthaut hatte die Auflösung des „Flügels“ Ende März als eine „reine Augenwischerei“ bezeichnet. Es müsse davon ausgegangen werden, dass sowohl die ideologischen Einstellungsmuster der Gruppierung als auch ihre ausgebauten und professionalisierten Strukturen bestehen bleiben.

Ein ähnliches Verhalten habe es bei der Jugendorganisation der AfD, der „Jungen Alternative“, in Niedersachsen gegeben. Durch die Auflösung einer Organisationsstruktur ändere sich nicht das Weltbild der Protagonisten. /dpa

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