Hannover. Der Landtag stimmte am Dienstag in Hannover mehrheitlich für eine entsprechende Gesetzesänderung. Es gehe nicht um ein „einseitiges Kopftuchverbot“.

Richtern und Staatsanwälten in Niedersachsen ist künftig das Tragen religiöser Gegenstände und Kleidungstücke im Gerichtssaal untersagt. Der Landtag stimmte am Dienstag in Hannover mehrheitlich für eine entsprechende Gesetzesänderung.

Justizministerin: Es geht nicht um einseitiges Kopftuch-Verbot in Niedersachsen

Nur die Grünen stimmten gegen die von ihnen als „Kopftuchverbot“ kritisierte Regelung. Justizministerin Barbara Havliza (CDU) betonte diesbezüglich, dass es nicht um ein einseitiges Verbieten von Kopftüchern gehe, sondern um Symbole aller Religionen. Dies sei wichtig angesichts der zunehmenden Vielfalt in der Gesellschaft und der wahrnehmbaren Neutralität der Justiz.

Niedersachsen: Kopftücher bereits häufiger an Gerichten verboten

Wie das Justizministerium kürzlich erklärte, gibt es bislang keine Richterin in Niedersachsen, die ein Kopftuch tragen will. Regelmäßig meldeten sich aber Referendarinnen mit dem Wunsch, das Kleidungsstück auch bei der Tätigkeit im Gerichtssaal zu tragen. Dies sei bislang am jeweiligen Ort mit Richtern und Gerichtsleitung diskutiert worden, oft mit dem Ergebnis eines Kopftuchverbots.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar zugebilligt, muslimischen Rechtsreferendarinnen bei ihrer praktischen Ausbildung im Gerichtssaal das Tragen eines Kopftuchs zu verbieten. Ein Kopftuchverbot ist demnach aber nicht zwingend. dpa

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