Thale. Der Kläger wurde beim Wandern in Thale von einem umstürzenden Baum getroffen. Das Landgericht Magdeburg spricht von „waldtypischen Gefahren“.

Wandern im Wald erfolgt auf eigene Gefahr. Ein Wanderer könne grundsätzlich nicht erwarten, dass ein Waldbesitzer Sicherungsmaßnahmen „gegen waldtypische Gefahren“ ergreife, urteilte das Landgericht Magdeburg am Mittwoch in einem Zivilverfahren. Es wies damit die Schmerzensgeldklage eines Manns ab, der vor zwei Jahren beim Wandern im Harz von einem umstürzenden Baum schwer verletzt worden war.

Harz: Mann wird von Baum getroffen – jetzt ist er querschnittsgelähmt

Der Kläger aus dem Landkreis Friesland verlangte unter anderem von der Stadt Thale Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 200.000 Euro. Nach eigenen Angaben war der Mann im Juli 2018 mit seiner Familie auf einem Teil des touristisch beworbenen „Harzer Hexenstiegs“ vom Hexentanzplatz in Richtung Thale gewandert. Dort stürzte ein Baum auf den Mann, der bis heute an einer Querschnittslähmung leidet.

Nach Auffassung des Klägers verletzte die Stadt ihre Verkehrssicherungspflichten. Der Baum sei deutlich erkennbar abgestorben gewesen und wäre bei einer Überprüfung sofort als Gefahr erkannt und gefällt worden, so dass es nicht zu dem Unfall gekommen wäre.

Nach Baum-Unfall im Harz: Gericht weist Schmerzensgeld-Klage des Geschädigten ab

Das Gericht folgte dem nicht. „Mit waldtypischen Gefahren muss der Waldbesucher auch auf Wegen rechnen“, erklärten die Richter. Dieser sei primär selbst für seine Sicherheit verantwortlich. „Risiken, die ein freies Bewegen in der Natur mit sich bringt, gehören grundsätzlich zum entschädigungslos hinzunehmenden allgemeinen Lebensrisiko.“ Das gelte auch für stark touristisch genutzte Wanderwege.

Daher müssten und könnten auf Wanderwegen nicht sämtliche Gefahren ausgeschlossen werden, betonte das Gericht. Würde eine völlige Gefahrlosigkeit der Wanderwege eingefordert, müsste auf reizvolle Routen im Bergland ebenso wie auf einsame Waldpfade im Flachland aus Haftungsgründen verzichtet werden.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Kläger kann binnen einem Monat Berufung zum sachsen-anhaltischen Oberlandesgericht in Naumburg einlegen. Dpa