Hannover. Drohnen können den Flugbetrieb erheblich behindern. Die Deutsche Flugsicherung spricht bei den Zahlen bewusst von „Behinderungen“.

Die Deutsche Flugsicherung (DFS) hat in den ersten elf Monaten des Jahres 2019 fünf Drohnen in der Nähe des Hannoveraner Flughafens registriert. Das seien vier mehr als im vergleichbaren Vorjahreszeitraum, wie aus einer Auflistung hervorgeht. In Bremen wurden zwei Fälle gemeldet, drei weniger als 2018 und am Flughafen Münster/Osnabrück ein Fall (2018: zwei).

Drohnen behindern Flugverkehr

Laut DFS können die Drohnen den regulären Flugbetrieb erheblich behindern. Sie spricht bei den Zahlen bewusst von „Behinderungen“, denn es handele es sich nicht bloß um „Sichtungen“. „In der Luftfahrt sind bestimmte Ereignisse meldepflichtig und im Fall von Drohnen fallen die Behinderungen unter diese Pflicht“, sagte ein Sprecher. Piloten könnten abgelenkt werden. „Er soll sich besonders im An- und Abflug ungestört konzentrieren: Ablenkung ist hier hinderlich.“

Bei Drohnensichtung Start- und Landeerlaubnisse

Werden Drohnen direkt am Flughafengelände gesehen und wird dies von den zuständigen Lotsen als potenzielle Gefahr für die An- und Abflüge bewertet, so werden keine Start- und Landeerlaubnisse mehr erteilt. Je nach Ort der Sichtung könne dies für eine oder alle Runways der Fall sein. Diese Fälle gab es 2019 am 25. März und am 9. Mai in Frankfurt/Main. Im Oktober wurden den Angaben nach sowohl am Flughafen Stuttgart als auch in Berlin-Tegel der Flugbetrieb für jeweils einige Minuten eingestellt. dpa