Hannover. Ein Mann fährt im Drogen-Vollrausch mit dem Auto über den Flughafen Hannover. Das hat Folgen – für den Mann und für den Flughafen.

Ein Jahr, nachdem ein Mann im Drogenrausch sein Auto auf das Gelände des hannoverschen Flughafens gelenkt hat, sind dort die Sicherheitsvorkehrungen verschärft worden. Der damals 21-Jährige hatte Ende Dezember 2018 ein verschlossenes Tor des Airports mit Gewalt geöffnet und war mit dem Fahrzeug bis unter ein Flugzeug gefahren. Der Flugverkehr wurde für viereinhalb Stunden eingestellt, betroffen waren neun Starts und 13 Landungen.

Keine hundertprozentige Sicherheit am Flughafen Hannover

Auch wenn der Flughafen alle Normen eingehalten habe, müsse zur Kenntnis genommen werden, dass es keine hundertprozentige Sicherheit gebe, sagte Flughafensprecher Sönke Jacobsen. „Wir haben aber umgehend technisch reagiert und alle Tore zusätzlich verstärkt und gesichert.“ Außerdem sei die Hälfte aller Tore aus dem aktiven Betrieb genommen worden.

Auch das Wirtschaftsministerium hat den Vorfall umfassend analysiert und Maßnahmen getroffen - die aus Sicherheitsgründen aber nicht genannt werden dürfen, wie Sprecherin Laura Gosciejewicz mitteilte.

Autofahrer auf Kokain und Amphetaminen

Der festgenommene Autofahrer stand laut Drogentest unter dem Einfluss von Kokain und Amphetaminen. Hinweise auf einen terroristischen Hintergrund gab es nicht. Beamte der Bundespolizei hatten den damals 21-Jährigen überwältigt. Er saß zunächst in Untersuchungshaft und wurde im März 2019 freigelassen. Weil er sich wegen des Drogenmissbrauchs bei der Fahrt in einer Art Neurose befand, war er nach Einschätzung eines Sachverständigen vorübergehend schuldunfähig.

Geldstrafe und ein Jahr Fahrverbot für Flughafen-Fahrt

Der junge Mann, der bis dahin noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten war, wurde wegen vorsätzlichen Vollrausches verurteilt. Es erging ein Strafbefehl über 2400 Euro Geldstrafe sowie ein Jahr Fahrverbot für Deutschland, wie Oberstaatsanwalt Thomas Klinge von der Staatsanwaltschaft Hannover mitteilte. Das Urteil ist seit dem 12. November 2019 rechtskräftig. dpa