Hannover. Der Rodewalder Rüde darf abgeschossen werden, weil er wolfsabweisende Zäune überwunden und Rinder in einer Herde angegriffen hat.

Die Genehmigung zum Abschuss eines Wolfes im Landkreis Nienburg ist abermals um einen Monat verlängert worden. Der Rüde mit der Kennung GW717m muss demnach jetzt bis zum 31. Dezember getötet werden. Wie das niedersächsische Umweltministerium am Donnerstag mitteilte, wird „das Verfahren zur Entnahme weiter unter Hochdruck vorangetrieben“. Die Gefahr weiterer Risse von geschützten Nutztieren und der Weitergabe problematischer Jagdtechniken bestehe unverändert fort. Das Revier des Rudels erstreckt sich auf Teile des Landkreises Nienburg, des Heidekreises und der Region Hannover.

Rodewalder Wolf griff Rinder einer Herde an

Wölfe sind artenschutzrechtlich streng geschützt. Der Rodewalder Rüde darf abgeschossen werden, weil er wolfsabweisende Zäune überwunden und Rinder in einer Herde angegriffen hat. Wolfsschützer hatten vergeblich versucht, die Ausnahmegenehmigung gerichtlich zu stoppen. Sie läuft bereits seit Ende Januar und wurde zuletzt monatlich verlängert. dpa