Hannover. Für die Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern gibt der Bund zwei Milliarden Euro. Der niedersächsische Städtetag meint: das reicht nicht.

Von 2025 an soll es für Grundschulkinder einen rechtlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung geben. Dafür hat das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin ein Sondervermögen von zwei Milliarden Euro beschlossen. Der niedersächsische Städtetag geht jedoch davon aus, dass diese Summe nicht ausreichen wird, um die Ganztagsbetreuung für alle Grundschulkinder umzusetzen. „Wir befürchten ein ähnliches finanzielles Desaster wie bei der Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Krippenplatz“, sagte Hauptgeschäftsführer Jan Arning.

Fachkräftemangel bei Erziehern erschwert Umsetzung

Bund und Länder sollten sich sowohl an den Kosten für Investitionen als auch an den Betriebskosten dauerhaft beteiligten, forderte Arning. Hinzu komme ein Fachkräftemangel bei Erziehern, der die Umsetzung des Betreuungsanspruchs erschwere. Für die Kommunen seien das große personelle und finanzielle Herausforderungen. dpa