Osnabrück. Eine Putzfrau bekommt versehentlich mehr als 225.000 Euro zu viel Gehalt überwiesen. Da sie es nicht zurückgeben wollte, steht sie nun vor Gericht.

Eine 27-jährige Reinigungskraft musste sich am Donnerstag wegen versuchter Erpressung am Landgericht Osnabrück verantworten. Durch einen Irrtum hatte die Frau hunderttausende Euro zu viel an Gehalt bekommen. Der Arbeitgeber hatte der 27-Jährigen versehentlich mehr als 225 000 Euro überwiesen.

Die Rückzahlung soll die als geringfügig Beschäftigte arbeitende Reinigungskraft immer wieder verzögert und von erheblichen finanziellen Gegenleistungen abhängig gemacht haben. Die 27-Jährige hatte als geringfügig Beschäftigte im Monat 340 Euro netto verdient.

Am Arbeitsgericht habe sie der Rückzahlung zugestimmt, soll aber zu diesem Zeitpunkt bereits rund 100 000 Euro beiseite geschafft haben. Das Amtsgericht wertete das Verhalten der 27-Jährigen als versuchte Erpressung und verurteilte sie zu einer Geldstrafe von 1200 Euro.

Gegen dieses Urteil richtet sich die Berufungsverhandlung an diesem Donnerstag – erschien aber zum erneuten Male nicht zur Verhandlung.

Daher zogen am Donnerstag sowohl die Verteidigerin als auch der Staatsanwalt ihre Berufungsanträge zurück. Damit ist die Verurteilung am Amtsgericht vom Mai wegen versuchter Erpressung rechtskräftig.

Bereits im Sommer war ein Berufungstermin angesetzt, der verschoben werden musste, weil die Angeklagte in ihre europäische Heimat gereist war. dpa