Hildesheim. Wer eine solche Tätigkeit annimmt, könnte sich wegen leichtfertiger Geldwäsche strafbar machen, teilt die Polizei mit.

Die Polizei hat im Zusammenhang mit Jobangeboten als Finanz- oder Warenagent, die im Internet angepriesen werden, zu Vorsicht gemahnt. Wer eine solche Tätigkeit annehme, könne sich wegen leichtfertiger Geldwäsche strafbar machen, teilte die Polizei in Hildesheim am Donnerstag mit.

Es handele sich in solchen Fällen um Stellenbeschreibungen, die auf den ersten Blick legal und seriös erschienen, wenig Aufwand erforderten und einen guten Verdienst versprächen. Bei der Polizei Hildesheim seien jüngst zwei Fälle bekanntgeworden, bei denen ein 26-jähriger Mann und eine 34-jährige Frau nach der Jobsuche als Finanzagenten tätig wurden.

Geld wird vermutlich über eigenes Girokonto gewaschen

Der Mann und die Frau, die auf die Stellenausschreibung hereingefallen waren, hatten sich bei der Polizei gemeldet. Die Aufgaben bestehen den Angaben zufolge meist darin, das eigene Girokonto zur Verfügung zu stellen. Wenn dort Geld eingeht, soll dieses weiter transferiert oder in sogenannte Krypto-Währungen umgewandelt und weitergeleitet werden. Alternativ sollen die Angestellten ihre Privatadresse zur Verfügung stellen und Pakete empfangen. In beiden Fällen handelt es sich demnach häufig um ausländische Absender. Mit dieser Methode werden vorausgegangene Betrugstaten vertuscht.

Vorsicht vor Weitergabe von persönlichen Daten

Die Polizei warnt davor, Angebote dieser Art anzunehmen. Jobsuchende sollten davon absehen, ihre Kontodaten oder Privatadressen preiszugeben. Ebenfalls sei darauf zu achten, keine persönlichen Daten an Unbekannte weiterzugeben. dpa