Hannover. In Deutschland ist das Schlachten ohne vorherige Betäubung grundsätzlich verboten. Niedersachsen erteilte nun eine Ausnahmegenehmigung.

Niedersachsen hat zum islamischen Opferfest erneut eine Ausnahmegenehmigung zum betäubungslosen Schlachten erteilt, nachdem es darüber im letzten Jahr eine kontroverse Debatte gab. Die an einen Schlachtbetrieb erteilte Genehmigung gelte für maximal 200 Schafe und Ziegen, teilte das Landwirtschaftsministerium in Hannover mit. Im vergangenen Jahr war die Genehmigung für das Schlachten von 202 Tieren nach islamischem Ritus erteilt worden.

Schächten ist grundsätzlich verboten – es gibt aber Ausnahmen

In Deutschland ist das Schlachten ohne vorherige Betäubung – dies wird als Schächten bezeichnet – grundsätzlich verboten. Der Tierschutz verlangt eine Betäubung, die das Schmerzempfinden der Tiere sicher ausschaltet. Um zugleich die Religionsfreiheit mit entsprechenden Glaubensvorschriften zu gewährleisten, sind allerdings Ausnahmen möglich. Das islamische Opferfest dauert in diesem Jahr vom 11. bis zum 14. August. Ohne weiteres erlaubt ist in Deutschland die Halal-Schlachtung, bei der zwar islamische Regeln beachtet, das Tier aber auf jeden Fall vorher betäubt wird.

AfD verlangte ein Ende der Ausnahmeregelung

Die AfD hatte im Landtag im vergangenen Jahr ein Ende der Ausnahmeregelung aus Tierschutzgründen verlangt, für den Vorstoß aber keine Mehrheit gefunden. dpa