Hannover. Die Steuer auf Grundstücke und Gebäude muss bis Jahresende gesetzlich neu geregelt werden – das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.

Die geplante Änderung der Grundsteuer stößt bei der Wohnungswirtschaft in Niedersachsen und Bremen auf Kritik. „Das Scholz-Modell gefährdet das bezahlbare Wohnen in den Städten und eine integrierte Stadtentwicklung“, sagte die Vorständin des Verbands der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (vdw), Susanne Schmitt, der Deutschen Presse-Agentur in Hannover. „Die Orientierung an der durchschnittlichen Nettokaltmiete lehnen wir ab. Darunter würden diejenigen leiden, die niedrigere Mieten bezahlen.“ Nach den Plänen von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) sollen bei der Berechnung der für die Kommunen enorm wichtigen Steuer auch künftig der Wert des Bodens und die durchschnittliche Miete eine Rolle spielen.

Der vdw bevorzugt stattdessen ein Flächenmodell mit einem Ausgleichsfaktor, der unter anderem die Lage des Grundstücks berücksichtigt. „Die Lage ist entscheidend für den Wert eines Grundstücks“, sagte Schmitt. „Der Ausgleichsfaktor sollte außerdem berücksichtigen, ob das Grundstück bebaut ist oder nicht und ob es sich um ein gewerbliches Grundstück oder Wohnraum handelt.“

Bundesverfassungsgericht erklärt System für verfassungswidrig

Der Verband fordert zudem, dass Eigentümer die Grundsteuer weiter auf die Mieter umlegen können. „Da geht es vielerorts um Hunderttausende Euro jährlich, das können unsere Betriebe nicht einfach so wegstecken. Das würde in vielen Fällen bedeuten, dass Sanierungen, energetische Verbesserungen oder Serviceleistungen wie freiwillige Sozialarbeit in Problemvierteln wegfallen“, mahnte Schmitt.

Das Bundesverfassungsgericht hatte das derzeitige System der grundsteuerlichen Bewertung vergangenes Jahr für verfassungswidrig erklärt, da es gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandele. Bis Ende 2019 muss eine gesetzliche Neuregelung getroffen werden.

Bayern und Sachsen kündigten bereits an, von der Bundeslösung abweichen zu wollen. Sachsen-Anhalt prüft, ob es gemeinsam mit weiteren Bundesländern zu einer abweichenden Regelung kommen kann. Mit Ländern wie Niedersachsen, Sachsen und Hessen sei man im Gespräch, sagte Sachsen-Anhalts Finanzminister Michael Richter (CDU).

Grundsteuereinnahmen zählen zu den wichtigsten der Kommunen

Sein niedersächsischer Amtskollege Reinhold Hilbers (CDU) hatte schon im Juni gesagt: „Wir werden in Deutschland nicht 16 verschiedene Modelle umsetzen können. Ich hielte es für sinnvoll, dass sich Länder in Gruppen zusammenschließen.“

Der Wohnungswirtschafts-Verband hofft, dass es für Niedersachsen ein Modell gibt, „das unserem Flächenland entspricht“, wie Schmitt sagte. Von der Landesregierung habe sie aber noch kein eindeutiges Signal für ein Modell erhalten. Aus dem Finanzministerium hieß es dazu, die Landesregierung prüfe und bewerte den vorgelegten Gesetzentwurf noch.

Die Grundsteuer wird auf Grundstücke und Gebäude erhoben. Zahlen muss sie der Eigentümer – über die Betriebskosten kann sie bisher aber auf die Mieter umgelegt werden. Die Einnahmen von derzeit bundesweit fast 15 Milliarden Euro jährlich gehen zum Großteil an die Städte und Gemeinden und zählen damit zu den wichtigsten Einnahmen der Kommunen. dpa