Celle. Seit 2017 läuft der Terror-Prozess gegen den Hildesheimer Prediger. Nun hat der Bundesgerichtshof die Haftbeschwerde der Verteidiger verworfen.

Der Hildesheimer Prediger Abu Walaa wird vorerst nicht auf freien Fuß kommen. Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Celle, den Angeklagten nicht aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Das teilte das OLG am Dienstag mit.

Der Iraker sitzt seit November 2016 in U-Haft. Er soll als hochrangiger Verantwortlicher der Terrormiliz Islamischer Staat in Deutschland gezielt junge Menschen islamistisch radikalisiert und in die damaligen Kampfgebiete des IS geschickt haben. Der Prozess gegen ihn und vier weitere Angeklagte läuft seit September 2017. Seine Verteidiger hatten in dem Verfahren oft auf Widersprüche zwischen den Aussagen einiger Zeugen vor Gericht und der Anklageschrift hingewiesen und Haftbeschwerde eingelegt. Der Hauptbelastungszeuge sei nicht glaubwürdig.