Künftig dürfen die Länder keine neuen Schulden mehr machen. Ausnahmen sind nur bei Naturkatastrophen oder Notsituationen zulässig.

Niedersachsens Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU) will Ausnahmen von der Schuldenbremse weiterhin an die Zustimmung einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Landtag knüpfen. „Wenn ich nicht davon überzeugt wäre, dass sie gut ist, hätten wir sie als Landesregierung nicht in den Entwurf geschrieben“, sagte Hilbers am Donnerstag im Landtag in Hannover. Für die Aufnahme neuer Schulden müsse es hohe Hürden geben. Ein schwelender Konflikt zwischen den regierungstragenden Fraktionen von SPD und CDU über die Voraussetzungen zur Lockerung der Schuldenbremse ist damit weiterhin nicht ausgeräumt.

Länder dürfen ab 2020 keine neuen Schulden mehr machen

Bundestag und Bundesrat hatten vor dem Hintergrund des enormen staatlichen Schuldenbergs die Schuldenbremse im Grundgesetz verankert. Die Länder dürfen ab 2020 grundsätzlich keine neuen Schulden mehr machen. Ausnahmen sind nur in wenigen Fällen zulässig, etwa bei Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen.

Ein Gesetzentwurf, der die niedersächsische Landesverfassung an die Bundesgesetzgebung anpasst, sieht für die Genehmigung von Ausnahmen eine Zwei-Drittel-Mehrheit vor. Eigentlich wollte der Landtag in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause dieses Gesetz noch verabschieden. In der SPD-Fraktion waren zuletzt aber Stimmen aufgekommen, die die Ausnahmen auch mit einer einfachen Mehrheit im Landtag möglich machen wollen - wogegen sich die CDU stemmt.«Dieser Vorgang ist bezeichnend für den Zustand der großen Koalition, Sie können sich offensichtlich nicht aufeinander verlassen», sagte der FDP-Fraktionschef Stefan Birkner in der Landtagsdebatte. Er rief die CDU und ihren Finanzminister auf, standhaft zu bleiben und auf der restriktiveren Klausel zu bestehen. „Sonst wird am Ende der Weg für eine exzessive Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung bereitet.“ Der AfD-Finanzexperte appellierte an die CDU: „Verlassen Sie sich nicht auf die SPD, das ist eine Partei im Panikmodus.“

SPD will sich nicht stärker binden als gefordert

Das Grundgesetz schreibe kein Quorum für die Ausnahmen von der Schuldenbremse vor, betonte dagegen die finanzpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Frauke Heiligenstadt. Daher wolle die SPD sich nicht stärker binden, als in der Bundesgesetzgebung gefordert. Es sei nicht immer nur negativ zu sehen, wenn das Land Schulden mache, hob Heiligenstadt hervor. „Wir hinterlassen unseren Kinder nicht nur Schulden, wenn wir Kredite aufnehmen. Wir hinterlassen unseren Kinder auch marode Schulen und Gebäude, wenn wir nicht investieren.“

Hilbers versuchte, den Streit zwischen den Koalitionspartnern herunterzuspielen. Die Diskussion sei in den Ausschüssen noch nicht abgeschlossen worden. Er sei aber optimistisch, dass das Gesetzgebungsverfahren nach der Sommerpause zügig beendet werde. dpa