Hannover. Der Landesflüchtlingsrat hat einen Forderungskatalog zur Abschiebehaft aufgestellt. Das Justizministerium sieht den Großteil davon als bereits erfüllt an.

Das niedersächsische Justizministerium sieht viele Forderungen des Landesflüchtlingsrates zur Abschiebungshaft als bereits erfüllt an. Eine gemeinsame Inhaftierung von Abschiebungs- und Strafgefangenen sei grundsätzlich unzulässig, sagte ein Ministeriumssprecher am Dienstag dem Evangelischen Pressedienst (epd). Justizministerin Barbara Havliza (CDU) habe gemeinsam mit den Ministerinnen und Ministern der CDU-geführten Justizressorts der Länder im März 2019 deutlich gemacht, dass das Trennungsgebot von Abschiebungs- und Strafhaft weiterhin Bestand haben müsse.

Katalog mit sieben Forderungen

Der Flüchtlingsrat hatte einen Katalog mit sieben Forderungen veröffentlicht, der dem Ministerium am Dienstagnachmittag übergeben werden sollte. An erster Stelle stand das Anliegen, dass Abschiebungshäftlinge und Strafgefangene nicht gemeinsam inhaftiert werden dürften. Flüchtlingsratsgeschäftsführer Kai Weber sagte dem epd am Dienstag, viele Forderungen seien aus seiner Sicht keinesfalls erfüllt. So befürchte der Rat, dass Niedersachsen im Bundesrat dem „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ zustimme, dass eine Aussetzung der Trennung bei der Haft vorsehe. Weiter verlangt der Rat, dass Kindern und Jugendliche, Kranke, Schwangere, Behinderte und Menschen ab 65 Jahre nicht in Abschiebungshaft genommen werden dürften.

Ausnahmen für Kranke und Schwangere

Das Ministerium erklärte dazu, nach einem Regierungserlass würden unbegleitete Minderjährige, Schwangere, Familien oder alleinerziehende Eltern mit schulpflichtigen und minderjährigen Kindern grundsätzlich nicht in Abschiebungshaft genommen. Bei älteren, behinderten oder schwer erkrankten Menschen werde eine besonders sorgfältige Prüfung vorgenommen. Ein Abschiebungshaftvollzugsgesetzes, das die Rechte der Gefangenen verbindlich regelt, werde wie vom Flüchtlingsrat gefordert, derzeit vorbereitet, hieß es weiter. Ein entsprechender Entwurf befinde sich in der Ressortabstimmung. Das ebenfalls vom Rat verlangte Recht auf einen Anwalt für alle Abschiebungshäftlinge bestehe bereits. Ebenso könnten diese Kontakt zu Nichtregierungsorganisationen aufnehmen.

Betroffene können gegen Abschiebehaft vorgehen

Auf die Forderung des Flüchtlingsrates nach Errichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle für Abschiebungshäftlinge ging das Ministerium nicht direkt ein. Den Betroffenen stehe gegen die Anordnung der Abschiebungshaft „selbstverständlich der Rechtsweg zu den unabhängigen Gerichten offen“, sagte der Ministeriumssprecher. Auch Maßnahmen während des Vollzuges seien gegebenenfalls „einer gerichtlichen Überprüfung zugänglich“. Weber widersprach den Angaben zum Teil. Er bemängelte, es würden durchaus auch Schwangere in Abschiebehaft genommen. Das Abschiebungshaftvollzugsgesetz schmore bereits seit zwei Jahren.