Hannover. Gemeinden in Niedersachsen dürfen auch weiterhin vier Sonntagsöffnungen von Geschäften pro Jahr erlauben. Das hat jetzt der Landtag beschlossen.

Der niedersächsische Landtag hat mit großer Mehrheit ein neues Ladenöffnungsgesetz verabschiedet. Die Regelung schaffe rechtliche Klarheit und Planungssicherheit, sagte Sozialministerin Carola Reimann (SPD) am Dienstag in Hannover. In der Vergangenheit hatten Gerichte immer wieder Sonntagsöffnungen kurzfristig gestoppt, nachdem Gewerkschaften geklagt hatten.

Vier Sonntagsöffnungen pro Jahr

Das neue Gesetz erlaubt jeder Gemeinde weiterhin vier Sonntagsöffnungen im Jahr. Sie müssen mit einem besonderen Anlass oder öffentlichem Interesse an der Belebung der Gemeinde begründet werden. Zusätzlich ist es möglich, in einzelnen Ortsteilen Öffnungen an zwei weiteren Terminen zu genehmigen. Pro Ortsteil darf aber die Höchstzahl von vier Sonntagsöffnungen nicht überschritten werden. Ist eine Gemeinde als Ausflugsort anerkannt, erhöht sich die Obergrenze auf acht Sonntage.

Staatliche Feiertage bleiben verkaufsfrei

An staatlichen Feiertagen, an Palmsonntag sowie am 27. Dezember, wenn dieser Tag auf einen Sonntag fällt, verbietet das Gesetz den Verkauf. Ziel sei es, einen Ausgleich zwischen Sonntagsschutz und Interessen des Einzelhandels sicherzustellen, sagte Reimann. Der Schutz der Sonn- und Feiertage und damit der Ruhe und Erholung stehe für sie an erster Stelle. Kirchen und Gewerkschaften hatten bei einer Anhörung zuvor Kritik an dem neuen Gesetz geübt. Sie befürchten eine weitere Aushöhlung des Sonntagsschutzes. Vertreter der Kommunalverbände, der Industrie- und Handelskammer und der Unternehmerverbände hatten sich für die neue Regelung ausgesprochen.