Hannover. Eigentlich hatte Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies (SPD) versprochen, dass der Rodewalder Rüde im Landkreis Nienburg „zeitnah“ getötet werde.

Die Genehmigung zum Abschuss eines Problemwolfes im Landkreis Nienburg ist abermals um einen Monat verlängert worden. Der Rüde mit der Kennung GW717m muss jetzt bis zum 30. April getötet werden. Wie das niedersächsische Umweltministerium am Freitag mitteilte, wird „das Verfahren zur Entnahme weiter unter Hochdruck vorangetrieben“. Die Gefahr weiterer Risse von geschützten Nutztieren und der Weitergabe problematischer Jagdtechniken bestehe unverändert fort. Wölfe sind artenschutzrechtlich streng geschützt.

Abschuss wurde bereits verlängert

Der Leitwolf des sogenannten Rodewalder Rudels darf abgeschossen werden, weil er wolfsabweisende Zäune überwunden und Rinder in einer Herde angegriffen hat. Wolfsschützer hatten vergeblich versucht, die Ausnahmegenehmigung gerichtlich zu stoppen. Sie läuft bereits seit Ende Januar und wurde schon einmal verlängert.

Der Freundeskreis freilebender Wölfe hatte vergeblich versucht, die Abschussgenehmigunng zu stoppen, war aber vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg gescheitert. Auch der Naturschutzbund (Nabu) Niedersachsen hält die Begründung für die Abschussgenehmigung für „fachlich falsch“, wie Nabu-Landeschef Holger Buschmann betont. Zudem sei es „rechtlich heikel“, sie immer wieder zu verlängern.

Auch ein Wolf in Schleswig-Holstein darf abgeschossen werden

In Schleswig-Holstein bekommen Jäger unbegrenzt Zeit für den Abschuss eines anderen Problemwolfes aus dem Kreis Pinneberg. Die Abschussgenehmigung für GW924m werde unbegrenzt verlängert, teilte das Umweltministerium am Freitag in Kiel mit. Sie erlösche allerdings automatisch, wenn ein weiterer Wolf in der Region registriert werde. dpa