Hannover. Ein neues Gesetz soll es niedersächsischen Städten und Gemeinden ermöglichen, die Zweckentfremdung von Wohnraum zu verbieten.

Städten und Gemeinden in Niedersachsen soll es ermöglicht werden, die Zweckentfremdung von Wohnraum zu verbieten. Bei nachgewiesenem Wohnraummangel können sie nach Plänen von CDU und SPD künftig per Verordnung die Umwandlung in Ferienappartements unterbinden. Der Landtag in Hannover wird einem entsprechendem Gesetzentwurf der beiden Regierungsfraktionen am Mittwoch aller Voraussicht nach zustimmen.

Bezahlbaren Wohnraum erhalten

Nach fünf Jahren muss dann allerdings erneut überprüft werden, ob die Mangelsituation noch besteht. Die Regierungsfraktionen wollen damit – etwa auf den ostfriesischen Inseln – bezahlbaren Wohnraum für die Bevölkerung erhalten.

Das Vorhaben stößt bei den Kommunen überwiegend auf Zustimmung. Bei einer Anhörung im Bauausschuss des Landtags in Hannover hatte der Deutsche Ferienhausverband den Entwurf jedoch als „unverhältnismäßig“ gerügt. Wenn es zu wenige Wohnungen gebe, liege das am unzureichenden Wohnungsbau, lautete die Argumentation.

10 Millionen Übernachtungen in privaten Ferienwohnungen

Nach Verbandsangaben werden in Niedersachsen jährlich 10,7 Millionen Übernachtungen in privaten Ferienwohnungen gezählt, 6,3 Millionen in gewerblichen Ferienwohnungen. Allein der private Ferienhausmarkt in Niedersachsen komme auf rund 859,5 Millionen Euro Bruttoumsatz. dpa