Hildesheim. Nach dem Masernausbruch in Hildesheim gibt es keine neuen Krankheitsfälle. Viele der ausgeschlossenen Schülern haben doch ihren Impfpass gefunden.

Nach dem Masernausbruch im Kreis Hildesheim und dem Ausschluss von mehr als 100 Schülern vom Unterricht an der Oskar-Schindler-Gesamtschule hat es keine weiteren Krankheitsfälle gegeben. Niedersachsenweit gab es seit Jahresbeginn 29 Masernfälle, seit dem Wochenende habe es keine Steigerung mehr gegeben, teilte das Landesgesundheitsamt am Mittwoch mit. Für den Kreis Hildesheim meldete das örtliche Gesundheitsamt 24 Fälle.

Wie geht es an der Schule in Hildesheim weiter?

Weil sie keinen Impfschutz nachweisen konnten, hatten am Dienstag 106 Schüler und ein Lehrer ein Schulbetretungsverbot bis Ende kommender Woche erhalten. Die Eltern aller betroffenen Schüler seien von den Lehrern angerufen worden, sagte Schulleiterin Andrea Berger am Mittwoch. Eine ganze Reihe Schüler habe inzwischen nachträglich das Impfbuch mit dem Nachweis einer Masernimpfung vorgelegt und könne wieder in den Unterricht.

Und was ist mit den übrigen Schülern?

Ein nachträgliches Impfen – erforderlich sind zwei Impfungen – sorgt nicht rechtzeitig für den erforderlichen Schutz, so dass diese Schüler nicht in den Unterricht können. Über das Intranet der Schule oder Kameradinnen und Kameraden werden sie mit dem Unterrichtsstoff versorgt. Klassenarbeiten müssten sie nachschreiben, sagte die Schulleiterin.

Gibt es eine Betreuungsmöglichkeit für betroffene jüngere Schüler, um die sich zu Hause niemand kümmern kann?

Nein, diese wurde nicht eingerichtet. Die Schüler sind allerdings auch nicht verpflichtet, sich zu Hause aufzuhalten. Sie dürfen nur zum Schutz vor einer Ansteckung die Schule nicht betreten.

Aber was ist mit der Schulpflicht?

Das Infektionsschutzgesetz schreibt vor, dass ein Kind nicht in den Kindergarten, die Schule oder eine andere Gemeinschaftseinrichtung gehen darf, wenn es an bestimmten Infektionskrankheiten erkrankt ist oder ein entsprechender Krankheitsverdacht besteht. Bei manchen besonders schwerwiegenden Infektionskrankheiten muss ein Kind bereits dann zu Hause bleiben, wenn eine andere Person im Haushalt erkrankt ist oder der Verdacht einer Erkrankung besteht. dpa