Hannover. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Hannover fehlt für das Erfassen aller Autos eine ausreichende Rechtsgrundlage.

Das umstrittene Streckenradar („Section Control“) zur Geschwindigkeitskontrolle auf der B6 in Laatzen bei Hannover muss zunächst abgeschaltet werden.

Das Verwaltungsgericht in Hannover gab am Dienstag sowohl im Eilverfahren als auch im Hauptverfahren dem Kläger recht. Eine Sprecherin des Innenministeriums kündigte unmittelbar nach der Verhandlung an, dass die Anlage zunächst „unverzüglich“ abgeschaltet werde. In beiden Verfahren sind allerdings noch Rechtsmittel möglich.

Die bundesweit erste Anlage dieser Art misst auf dem gesamten Abschnitt die Durchschnittsgeschwindigkeit der Fahrzeuge. Kameras erfassen dazu am Anfang und Ende des Abschnitts das Kennzeichen. Bei errechneten Tempoverstößen folgt wie bei üblichen Radaranlagen das Fotografieren des Fahrers. Das Land Niedersachsen hatte die Anlage bis Juni 2020 in einem Probetrieb testen wollen, allerdings mittlerweile auch mit einem Ahnden von Verstößen.

Das Gericht wertete die Art der Kontrolle jedoch als einen Eingriff in die Grundrechte ohne ausreichende Rechtsgrundlage. Anders als bei Radarkontrollen folge die Erfassung nicht einem Verstoß, sondern betreffe alle Fahrzeuge, hieß es. Maßgeblich war ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember 2018 zur Kennzeichenerfassung.

„Dies ist ein guter Tag für die Freiheitsrechte“, sagte die Landesbeauftragte für Datenschutz, Barbara Thiel. Die Landesbeauftragte hatte bereits zuvor das sofortige Ende des Pilotbetriebs der Anlage gefordert. Innenminister Boris Pistorius (SPD) hatte die Anlage persönlich scharf geschaltet. Die Sprecherin des Ministeriums bedauerte am Dienstag, dass die Entscheidung zu Lasten der Verkehrssicherheit gehe. Das Land hat allerdings angekündigt, im neuen Polizeigesetz eine spezielle Rechtsgrundlage für „Section Control“ schaffen zu wollen. Geklagt hatte ein örtlicher Rechtsanwalt. Das Land will das Urteil nun zunächst prüfen.

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