Lüneburg. Im Prozess gegen eine 25-Jährige um den Tod ihrer kleinen Tochter hat die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung wegen Totschlags gefordert.

Im Prozess gegen eine 25-Jährige um den Tod ihrer kleinen Tochter hat die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung wegen Totschlags gefordert. Im zweiten Verfahren vor dem Landgericht Lüneburg plädierte die Anklage am Montag auf eine Haftstrafe von zwölf Jahren und zehn Monaten. Die Verteidigung ging dagegen von einem minder schweren Fall des Totschlags aus, weil die Frau erhebliche Beeinträchtigungen aufweise. Der Anwalt forderte eine angemessene Strafe, das Gesetz sieht da bis zu zehn Jahre Haft vor.

Mutter erstickt Baby und trennt Kopf ab

Die Kammer steht vor einer besonders schweren Entscheidung. Die Frau hatte im Dezember 2016 ihre damals vier Monate alte Tochter in Soltau erstickt und ihr dann den Kopf abgetrennt. Dafür hatte das Gericht im Januar 2018 lebenslang verhängt. Der Bundesgerichtshof hob jedoch die Entscheidung auf. Das Landgericht hätte die Verteidigung darauf hinweisen müssen, dass es die niedrigen Beweggründe anders als angeklagt begründen wollte. Der BGH bezweifelte aber nicht, dass die Frau ihr Kind getötet hat.

Frau floh nach Frankreich

Ursprünglich habe sie sich und das Kind umbringen wollen, sagte die Angeklagte im zweiten Verfahren aus. Als sie aufgewacht sei, habe das Baby tot im Bett gelegen. Mit der Leiche im Kinderwagen sei sie mit dem Zug nach Hannover und zurück gefahren. Später floh die Frau nach Frankreich, kehrte aber nach Soltau zurück.

Einer der psychiatrischen Gutachter erkannte auf eine schwere Persönlichkeitsstörung, ihm folgte die Verteidigung. Ein anderer Psychiater sah dafür keine Anzeichen und nannte mehrere mögliche Tatmotive, darunter den erweiterten Suizid, Überforderung und den Wunsch, ein neues Leben anzufangen. Die Kammer kündigte ein Urteil für Freitag an. dpa