Lüneburg. Um einen Wolf, der zahlreiche Nutztiere gerissen hat, gab es juristischen Streit. Tierschützer wollten den Abschuss des Tieres verhindern.

Der als gefährlich geltende Rodewalder Wolf in Niedersachsen kann abgeschossen werden. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg wies am Freitag eine Beschwerde des Freundeskreises freilebender Wölfe gegen die Tötung des Tieres zurück. Das Gericht bestätigte damit eine Entscheidung der Vorinstanz, das Urteil ist nicht mehr anfechtbar.

Abschussgenehmigung gilt bis Donnerstag

Die Abschussgenehmigung für den Leitrüden des Rodewalder Rudels gilt zunächst bis zum kommenden Donnerstag (28. Februar). "Zumutbare Alternativen zur Tötung sind nicht ersichtlich", hieß es in einer Mitteilung des Gerichts. Der Tod des Tieres sei zur Abwendung eines erheblichen wirtschaftlichen Schadens erforderlich.

Hintergrund der Ausnahmegenehmigung für den Abschuss des Tieres ist der Tod von mehreren Nutztieren, die eigentlich ausreichend geschützt gewesen waren. Das Umweltministerium hatte dem Leitwolf mehr als 40 Risse nachgewiesen, darunter waren Ponys und Rinder gewesen.

Wolf könnte seine Technik an Nachkommen weitergeben

Es könne davon ausgegangen werden, dass dieser Wolf weiterhin Rinder mit normalerweise ausreichendem Herdenschutz reißen und seine Technik an andere Wölfe weitergeben werde, argumentierte das OVG. "Das begründet ein unkalkulierbares Schadensrisiko für Rinderhalter."

Es gebe ausreichende Belege dafür, dass der Leitrüde sich auf das Reißen von Rindern spezialisiert habe. Ausreichend hohe Elektrozäune, der Einsatz von Hirten oder eine Unterbringung der Tiere nachts in Pferchen sei nicht zumutbar. Diese Maßnahmen müssten flächendeckend von allen Haltern betrieben werden.

Schnell weitere Risse verhindern

"Wir sehen uns durch diese Entscheidung in vollem Umfang in unserer Argumentation bestätigt. Der Rüde GW717m des Rodewalder Rudels hat nachweislich wiederholt Rinder gerissen, die durch den Herdenverband als ausreichend geschützt galten", sagte Umweltminister Olaf Lies (SPD) als Reaktion auf die OVG-Entscheidung. Jetzt gehe es darum, schnell weitere Risse zu verhindern. Zum weitere Vorgehen wollte das Ministerium keine Angaben machen.

Erstmals war vor fast drei Jahren im April 2016 ein Wolf in Niedersachsen mit behördlicher Genehmigung abgeschossen worden, weil er einen Hund angegriffen und zu wenig Scheu vor Menschen gezeigt hatte. Das Kurti genannte Tier war anders als der Rodewalder Rüde mit einem Senderhalsband ausgestattet, so dass der Abschuss recht zügig über die Bühne ging. dpa