Hannover. . Eine Krankengeldfalle soll im Terminservice- und Versorgungsgesetz beseitigt werden. Die Verbraucherzentrale spricht von sozialer Ungerechtigkeit.

Wer bei seiner Versicherung keine lückenlose Krankschreibung einreicht, kann seinen Anspruch auf Krankengeld verlieren. Diese Krankengeldfalle soll im neuen Terminservice- und Versorgungsgesetz der Bundesregierung beseitigt werden. Die Verbraucherzentrale (VZ) Niedersachsen fordert, dass die Neuregelung auch rückwirkend in Kraft tritt. "Wir haben regelmäßig Fälle, in denen Patienten durch ein kleines Versäumnis in finanzielle Schwierigkeiten geraten“, sagte VZ-Gesundheitsexperte Kai Kirchner. Die soziale Ungerechtigkeit sei nicht nachvollziehbar.

Keine Rückwirkung: Frau erleidet Depressionen

Die Krankengeldfalle betrifft Bezieher von Arbeitslosengeld 1 sowie Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsverhältnis während der Arbeitsunfähigkeit ausläuft. Rat bei den Verbraucherschützern suchte zum Beispiel eine Bürokauffrau aus Hannover, die bei ihrer Kasse eine Krankschreibung bis Freitag, den 29. Juni 2018, eingereicht hatte. Für die weitere Krankschreibung bestellte ihre Ärztin sie für Dienstag, den 3. Juli 2018, wieder ein. Weil sie für den 2. Juli keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachweisen konnte, verlor sie auch den Anspruch für die Folgezeit. Die Frau konnte wegen Depressionen länger nicht arbeiten.

Krankengeld wird maximal 78 Wochen gezahlt

Das Krankengeld – etwa 70 Prozent vom beitragspflichtigen Gehalt – wird laut Kirchner maximal 78 Wochen gezahlt, auch über das Ende eines Arbeitsverhältnis hinaus. Wer den Anspruch verliere, dem bleibe meist nur der Antrag auf Hartz IV, sagte der Referent für Gesundheit und Pflege der Verbraucherzentrale.