Hannover. Die Fraktion hat keinen juristischen Anspruch auf einen Sitz in einem Gedenkstätten-Stiftungsrat, sagt Niedersachsens höchstes Gericht.

Während der ausführlichen Urteilsbegründung des Präsidenten schüttelte Klaus Wichmann, parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Landtagsfraktion, ab und an den Kopf. Und später betonte Wichmann, man akzeptiere das Urteil zwar, halte dessen Begründung aber für nicht überzeugend. „Mit der Änderung des Gedenkstätten-Gesetzes haben wir verhindert, dass die Opferverbände aus der Gedenkstättenarbeit aussteigen. Dass dies rechtens war, hat der Staatsgerichtshof heute bestätigt“, erklärte dagegen der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Jens Nacke. Nach dem Urteil ist nun klar: Die AfD wird als einzige Fraktion des Landtags auch künftig keinen Vertreter im Stiftungsrat der Gedenkstätten haben. Die Klage der Fraktion ist gescheitert.

Dass der Fall auch international Beachtung findet, liegt an Bergen-Belsen, das zu den niedersächsischen Gedenkstätten gehört. Bevor die AfD in den Landtag kam, hatte jede Landtagsfraktion je einen Vertreter in den Stiftungsrat der niedersächsischen Gedenkstätten geschickt. Nach der Landtagswahl 2017 bekam die Stiftung dann umgehend Post von Verbänden aus Israel, Frankreich und den USA. Holocaustüberlebende aus Tel Aviv mahnten, dass die Erinnerungsarbeit der Stiftung keinen Schaden nehme dürfe. Man sehe die Ziele der gemeinsamen Arbeit aber bedroht, falls ein AfD-Vertreter in den Stiftungsrat einziehe, so das Schreiben.