Lüneburg. . Das Verfahren vor dem Landgericht Lüneburg gegen einen 21-Jährigen muss ausgesetzt werden. Ein Termin für den Neubeginn steht noch nicht fest.

Der Prozess vor dem Landgericht Lüneburg gegen einen 21-Jährigen, der im Drogenrausch seine Freundin getötet haben soll, muss von vorn begonnen werden. Wegen der Erkrankung eines beisitzenden Richters habe das Verfahren ausgesetzt werden müssen, sagte eine Gerichtssprecherin am Montag. Ein Termin für den Neubeginn stehe noch nicht fest.

Die 18-Jährige war im vergangenen März in Bergen (Landkreis Celle) im Elternhaus des Mannes getötet worden. In einer zu Prozessbeginn Ende Oktober von ihm verlesenen Erklärung berief sich der Angeklagte auf einen «Filmriss». Als er wieder zu sich gekommen sei, hätte er überall Blut gesehen. Auch er war verletzt, die Polizei fand in mehreren Räumen Blutspuren von ihm.

Laut Staatsanwaltschaft soll der 21-Jährige zunächst mit seiner Partnerin LSD konsumiert haben. Dabei soll er in einen psychotischen Zustand geraten sein und mehrfach zugestochen haben. Der aus Usbekistan stammende junge Mann hätte nach früheren Erfahrungen mit Drogen die Folgen absehen müssen, meinte die Staatsanwaltschaft. Angeklagt ist er wegen Vollrauschs in Tateinheit mit Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Für den Tod der 18-Jährigen selbst sei er nicht zu bestrafen, hieß es in der Anklage. Es sei nicht auszuschließen, dass er schuldunfähig war.