Lüneburg/Karlsruhe. Die Frau hatte das Kind erstickt und ihm den Kopf abgetrennt. Der Bundesgerichtshof hat das erste Urteil wegen Mordes gegen die Frau aufgehoben.

Der schreckliche Tod eines Babys in Soltau wird die Richter in Lüneburg erneut beschäftigen. Gegen die Mutter des Mädchens werde vom kommenden Donnerstag an zum zweiten Mal vor dem Landgericht verhandelt, teilte ein Sprecher am Freitag mit.

Das Gericht hatte die heute 25 Jahre alte Frau im Januar zu lebenslanger Haft wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen verurteilt. Der Bundesgerichtshof hob die Entscheidung jedoch auf. Die Richter in Karlsruhe hatten keinen Zweifel daran, dass die Frau das vier Monate alte Mädchen erstickt und ihm dann den Kopf abgetrennt hatte. Das Motiv sei aber in Lüneburg nicht ausreichend geklärt worden.

Mord aus Rache?

Die aus Eritrea oder Äthiopien stammende Frau habe sich ein freies Leben ohne Kind gewünscht, meinte das Landgericht. Zudem habe sie sich am Vater des Kindes rächen wollen, weil er sie allein gelassen habe. Dagegen war die Anklage davon ausgegangen, dass die Frau aus Rache für durch den Mann erlittene Gewalt gehandelt hatte.

Jetzt muss sich eine andere Kammer des Landgerichts mit dem Fall beschäftigen.