Hannover. Die Fraktion hatte im Landtag beantragt, Vereinen die Gemeinnützigkeit zu entziehen, wenn sie Straftaten begehen. Jetzt berät der Agrarausschuss.

Erst Bad Iburg, dann Oldenburg: Gegen zwei Schlachthöfe in Niedersachsen laufen derzeit Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. In beiden Fällen gründen sich die Vorwürfe auf heimlich aufgenommene Videos, die Tierschutzorganisationen veröffentlich hatten. Doch wie weit dürfen Tierrechtler gehen, um auf das Leid von Tieren aufmerksam zu machen? Damit wird sich am Mittwoch der Agrarausschuss befassen. Im Ausschuss kommen sowohl Vertreter des Landvolks, der Schweinehalter als auch der Tierrechtsorganisation „Soko Tierschutz“ zu Wort.

Die FDP-Fraktion hatte im Mai einen Antrag in den Landtag eingebracht. Er sieht vor, Tierschutzorganisationen den Status eines gemeinnützigen Vereins zu nehmen, wenn diese Straftaten begehen oder dazu aufrufen. Auch Agrarministerin Barbara Otte-Kinast (CDU) hatte dafür plädiert, die Gemeinnützigkeit von Tierschutzorganisationen zu überprüfen, wenn diese heimlich gedrehte Aufnahmen aus Ställen veröffentlichen.

Nach Aufnahmen in Bad Iburg ermittelt Staatsanwaltschaft

Tierrechtler von der „Soko Tierschutz“ hatten Mitte Oktober heimlich aufgenommenes Filmmaterial vorgelegt. Demnach sollen in einem Schlachthof in Bad Iburg Rinder gequält worden sein. Die Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen auf, mittlerweile ist der Betrieb geschlossen. Anfang dieser Woche folgte der nächste Fall: Der Verein Deutsches Tierschutzbüro erstattete Strafanzeige gegen einen Schlachtbetrieb in Oldenburg. Das Tierschutzbüro übergab der Staatsanwaltschaft Aufnahmen, die von Aktivisten mit versteckter Kamera aufgenommen worden sein sollen. Die Ermittlungen laufen.

Auch angesichts dieser Fälle will die FDP an ihrem Anliegen festhalten. „Bei Tierquälerei muss man hart durchgreifen, das ist keine Frage. Aber das ist die Aufgabe des Staates und nicht die von Menschen, die das Recht in die eigenen Hände nehmen“, sagte dazu der FDP-Agrarexperte Hermann Grupe. Die staatlichen Stellen müssten so ausgestattet werden, dass sie gewährleisten könnten, dass es zu solchen Zuständen nicht komme.

Grünen-Landtagsfraktion sind gegen FDP-Antrag

Anders sieht das die tierschutzpolitische Sprecherin der Grünen-Landtagsfraktion, Miriam Staudte. „Jetzt wird es offensichtlich, dass man sich bei diesen Organisationen bedanken muss.“ Denn die bekannt gewordenen Fälle von Tierschutzverstößen in den Schlachtbetrieben würden zeigen, dass das System der staatlichen Kontrollen nicht funktioniere. Sie erwarte daher, dass die FDP ihren Antrag zurückziehe, sagte die Grünen-Politikerin.