Hannover. Der Staatsgerichtshof in Bückeburg soll nicht länger nur bei Verfassungsstreit zwischen Landtag und Regierung oder anderen „Staatsorganen“ entscheiden.

Wer sich als Niedersachse in seinen Grundrechten diskriminiert sieht, der soll künftig mehr Rechte haben, dagegen vorzugehen: Die FDP-Fraktion im Landtag möchte ein individuelles Klagerecht für Bürger vor dem Staatsgerichtshof in Bückeburg einführen. Einen entsprechenden Vorstoß stellte Fraktionschef Stefan Birkner am Montag vor. „Das würde den Staatsgerichtshof zu einem vollwertigen Verfassungsgericht machen“, so Birkner.

Bisher ist das hohe niedersächsische Gericht vor allem Konflikten von Verfassungsorganen vorbehalten. Landtagsabgeordnete etwa klagen, wenn die jeweilige Landesregierung ihrer Meinung nach nicht vollständig auf parlamentarische Anfragen geantwortet hat. Denn das schreibt die Landesverfassung vor. Sehr aktiv mit Gängen nach Bückeburg war in der vergangenen Wahlperiode die CDU-Fraktion. Auch Streit etwa um Volksbegehren gehören in die Zuständigkeit, Kommunen können Verfassungsbeschwerde erheben, Gesetze überprüft werden. Derzeit geht die AfD-Fraktion gegen das neue Stiftungsgesetz vor.