Düsseldorf. Ein Nebenjob-Sänger zieht gegen den Schlagerkönig vor Gericht.

Der Schlagersänger Michael Wendler bei einem Auftritt in Krefeld.
Der Schlagersänger Michael Wendler bei einem Auftritt in Krefeld. © Bodo Schackow/dpa

Der erbitterte Sängerstreit „Wendler gegen Wendler“ ist am Dienstag vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht ausgetragen worden. Das Gericht warb eindringlich für einen Vergleich in dem „nicht ganz einfachen“ Fall. Keiner der Künstler habe das Recht, den Namen Wendler zu monopolisieren, mahnte der Vorsitzende Wilhelm Berneke. Der Nebenjob-Sänger Frank Wendler aus Velbert in Nordrhein-Westfalen will Schlagerkönig Michael Wendler („Sie liebt den DJ“) verbieten, als „Der Wendler“ aufzutreten.

Der singende Gas-Händler hatte sich „Der Wendler“ im Jahr 2008 als Wortmarke gesichert. Beim Namen Wendler handele es sich um seinen richtigen Nachnamen, unter dem er schon weit länger als Sänger auftrete als Michael Wendler. Der sei als Skowronek geboren worden, heiße nun Norberg und habe sich den „Wendler“ erst als Künstlernamen zugelegt.

Michael Wendler will sich das nicht bieten lassen und im Gegenzug die Marke „Der Wendler“ löschen lassen. Schon bei der „vermutlich böswilligen“ Anmeldung der Marke habe die Öffentlichkeit den Namen „Wendler“ ganz überwiegend mit Michael Wendler verbunden, nicht mit dem außerhalb Velberts weitgehend unbekannten Frank Wendler, so sein Anwalt. Das Gericht warb dagegen für den Rechtsfrieden und die Rückkehr zur „friedlichen Koexistenz“. Gelingt das nicht, wird das Gericht am 14. Mai entscheiden.dpa