Berlin.

Wer sich in den vergangenen Jahren einen Diesel zugelegt hat, ihn wegen drohender Fahrverbote nun aber wieder loswerden will, dem kann unter Umständen ein Vertragsfehler helfen. Darauf weist die Stiftung Warentest hin. Das betrifft Käufer, die ihr Auto nach dem 10. Juni 2010 mit einem vom Händler vermittelten Kredit- oder Leasingvertrag finanziert haben. Darin hätten Auto-Banken oft falsch über das Widerrufsrecht informiert. Die Folge: Betroffene Verträge ließen sich bis heute widerrufen. In vier Fällen, so die Warentester, hätten Gerichte in diesem Sinne entschieden. Geht der Widerruf durch, bekommt der Händler das Auto und der Käufer sein Geld zurück. Allerdings muss er mit einem Abschlag rechnen für die Nutzungsentschädigung. dpa