Henstedt-Ulzburg.

Sturmschäden am Haus sind meist über die Hausrat- oder die Wohngebäudeversicherung abgesichert. Voraussetzung aber ist, dass der Sturm tatsächlich die Ursache des Schadens ist. Darauf weist der Bund der Versicherten (BdV) hin. Die Gebäudeversicherung zahlt beispielsweise bei abgedeckten Dächern, zerstörten Schornsteinen oder Schäden am Haus durch umgefallene Bäume. Sie kommt auch für Folgeschäden auf, wenn etwa durch vom Sturm beschädigte Fenster Wasser eindringt – allerdings nur für Schäden am Haus selbst. Für Mobiliar und andere bewegliche Gegenstände ist die Hausratversicherung zuständig. Sie übernimmt Schäden, wenn der Sturm etwa das Dach abgedeckt hat und die Möbel beschädigt sind. Betroffene melden sich am besten schnellstmöglich bei ihrer Versicherung. Grundsätzlich reiche ein Anruf, zur Sicherheit rät der Bund der Versicherten aber zu einem Einschreiben. Wichtig: Ohne Rücksprache sollten Betroffene die Schäden nicht beseitigen. Die Versicherung muss immer die Möglichkeit haben, den Schaden durch eigene Gutachter bestimmen zu lassen. dpa