Saarbrücken.

Großflächiger Schimmel an den Wänden kann ein Grund für eine außerordentliche Kündigung eines Mietverhältnisses sein. Denn aus dem Schimmelbefall kann sich eine erhebliche Gesundheitsgefährdung für die Bewohner ergeben, befand das Amtsgericht Saarbrücken (Az.: 4 C 348/16 (04)), wie die Zeitschrift „Wohnungswirtschaft und Mietrecht“ des Deutschen Mieterbundes berichtet. Erheblich ist die Gesundheitsgefährdung, wenn nachhaltige Schädigungen drohen und die Gefährdung nicht leicht zu beseitigen ist. dpa