Berlin. Wer ein „Knöllchen“ aus dem Urlaub ignoriert, wird immer häufiger auch in Deutschland belangt.

Deutsche Autofahrer, die etwa im Italien-Urlaub oder beim Ausflug in die Niederlande zu schnell unterwegs sind und ein Knöllchen erhalten, werden immer öfter auch in der Bundesrepublik zur Kasse gebeten. Lag die Zahl der Ersuchen aus dem EU-Ausland beim Bundesamt für Justiz in Bonn im Jahre 2010 bei nur sechs Verfahren, ist ihre Zahl bis 2016 auf 11 537 geklettert. Der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC) rät Autofahrern dringend, Knöllchen aus dem Ausland nicht zu ignorieren – ansonsten drohen bei der erneuten Einreise ins Land Probleme. Denn rechtskräftige Bußen bleiben weiterhin vollstreckbar und verjähren in Italien etwa erst nach fünf Jahren, in Spanien nach vier Jahren, so der ADAC. Zu einer späteren Vollstreckung der Buße im Ausland könne es etwa bei einer Verkehrskontrolle kommen oder auch bei der Passkontrolle am Flughafen des Ziellandes. Bei zügiger Zahlung von Bußen aber gewähren viele Länder Rabatte, wie der ADAC mitteilt. Je nach Art des Verstoßes seien bis zu 50 Prozent Nachlass möglich, etwa in Frankreich, Italien, Großbritannien oder Spanien.

Um 38 Prozent sei das Fallaufkommen pro Jahr zwischen 2011 und 2016 gestiegen, wie das Bundesamt mitteilt. Nicht nur ausländische Staaten versuchen, deutsche Verkehrssünder zu belangen. Umgekehrt sind auch deutsche Stellen daran interessiert, Bußen einzutreiben.

Berechtigte Geldbußen werden dabei aus allen Rechtsbereichen vollstreckt, meist aber geht es um Verkehrsverstöße. Ab einer Bußgeldhöhe von 70 Euro wird eine Halterfeststellung beim Kraftfahrtbundesamt erwirkt, anschließend erhält der Autofahrer Post. Erfolgt darauf keine Reaktion, wird das Bundesamt für Justiz eingeschaltet.

Am Ende können die Verfahren vor dem Amtsgericht landen. Und dann dürfte es teuer werden. Zumal bei den Geldbußen die Tarife des Urlaubslandes gelten, die mitunter deutlich höher liegen als in Deutschland. Beispiel: Wer 20 km/h schneller unterwegs ist, kommt in Deutschland mit bis zu 35 Euro Verwarnungsgeld davon. In Norwegen werden mindestens 420 Euro fällig.