Neustadt a d Weinstraße.

Ob Installation einer Gegensprechanlage, Einbau einer Mehrfachverriegelung oder Montage einer Videoüberwachung – die eigene Immobilie einbruchsicher zu machen, ist oft nicht billig. Eigentümer können aber das Finanzamt an den Kosten beteiligen, erklärt der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe. Nutzt der Eigentümer seine Immobilie selbst, handelt es sich um absetzbare Handwerkerleistungen.